Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle – selbst im Angesicht der Opfer.
Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt.
Ein junger Mann namens Jens Schlegel erzählte, wie eines Tages die Polizei vor seiner Tür stand und ihn fragte: “Können wir uns mal bei Ihnen umsehen?” Er wurde das Opfer einer Verwechslung und wegen eines Überfalls, den er nicht begangen hatte, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bis sich der wirkliche Täter bei der Polizei meldete, weil ihn seine Freundin dazu gedrängt hatte. In diesem Falle hatten alle Kontrollmechanismen der Justiz versagt, und alles, das schief gehen konnte, ging schief, bis zu einem “Pflichtverteidiger”, der nur seine Pflicht tat.
…kann einem Richter, der sich vertan hat, praktisch nichts passieren. Anklagen wegen Rechtsbeugung sind so selten wie eine erfolgreiche Mondlandung. Man müsste dem Richter “Vorsatz” nachweisen, das war nicht einmal bei den NS-Richtern möglich, von denen kein einziger nach 1945 bestraft wurde.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,555932,00.html
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Unschuldig in Haft, Wenn der Staat zum Täter wird, ARD
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In den Fängen der Justiz, VOX
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