Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.

Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.
Auch der Zustand der Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl konkursreif.
Die Diskussion um eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht, sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien machen korrumpierbar. Ein “Beförderungsamt” ist immerhin mit Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und – vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.
So kann es nicht weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?
Von der Exekutive ist nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im Gesundheitswesen zu denken geben. Die “Gerätemedizin” hat sich nicht als Stein der Weisen erwiesen, und mit der “Gerätejustiz” wird es nicht anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den Geist der Justiz zu erneuern.
Dazu kann und will die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht die Frösche um Erlaubnis fragen.
Von der Legislative ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die “knappe Ressource Recht” steht für die meisten Politiker unter dem “Diktat der leeren Kassen”, daher will man “den Rechtsmittelstaat beschneiden” und die – was immer das sein mag – “Binnenreserven der Justiz” aktivieren. Derartige “Reformideen” verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus von Bürgerrechten verbunden.
Was nun? Was können wir tun?
Man kann natürlich den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen Zielvorstellungen werden aufgegeben (“Träume sind Schäume”) und durch das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.

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