Wie Richter Dr. Kummer (LG-Bielefeld 23 T 517/08) zusammen mit Richter Dr. Frank Haddenhorst vom LG-Bielefeld Bürgern das rechtliche Gehör versagt, damit der niedere Prolet im Ansehen der Person keine Rechte bei Gericht geltend machen kann
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Nach einer Entscheidung von Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Haddenhorst wurde im Zwangsversteigerungstermin am AG-Minden vom Versteigerungsrichter vorgetragen, dass das betreffende Grundstück nicht erschlossen ist! Das liegt daran, weil dieses Grundstück tatsächlich nicht erschlossen worden ist.
Richter Dr. Kummer hat aber keinen Zweifel daran, dass das Grundstück erschlossen ist, weil er den Gutachter aus einer vielzahl von Verfahren kennt und das sei der Beweis dafür, dass die Feststellungen des Gutachters, dass das Grundstück erschlossen ist richtig sind.
Die vom Beschwerdeführer vorgelegten Beweise, wie die Erschliessungsverträge für die zukünftige Erschliessung, die Erschliessungspläne, Fotos des derzeitigen Zustandes mit bereits durchgeführten Arbeiten für die zukünftige Erschliessung, Nachweis das der festgestellte Grundstückspreis einem nicht erschlossenen Grundstück entspricht und das auch ein entsprechender Grundstückspreis gezahlt worden ist für den sich auch mehere zehntausend Quadratmeter selbst in direkter Nachbarschaft zum Grundstück seit 8 Jahren bis heute zum gleichen Preis unerschlossen gekauft werden können ua. reichen als Beweismittel aus folgenden Gründen nicht aus:
1. Es kommt nicht auf den tatsächlich erbrachten Grundstückskaufpreis an (der vorliegend genau dem eines unerschlossenem Grundstücks in dem Gebiet entspricht und zu dem bisher alle Grundstücke und noch mehere zehntausend Quadratmeter auch in direkter Nachbarschaft zum bewerteten Grundstück seit 8 Jahren bis heute gekauft werden können. Der vom Gutachter festgestellte Grundstückswert entspricht dem tatsächlich bezahlten Kaufpreis allerdings zuzügl. Erschließungskosten.)
Dh. der Verkäufer aller Grundstücke war bzw. ist das Bundesvermögensamt. Es werden 15 EUR/qm für das Grundstück berechnet und zusätzlich 15 EUR/qm für die Erschliessung. Das ist seit fast 10 Jahren so und an dem Preis hat sich seitdem nichts geändert.
Der Käufer des Grundstücks hat 15 EUR/qm unerschlossen bezahlt. Zu diesem Preis sind noch weit über 100000 qm an vielen Grundstücken auch an das streitbefangene Angrenzend in dem Baugebiet vom Bundesvermögensamt käuflich.
Der Gutachter hat einen Grundstückswert von 30 EUR/qm angenommen. Das entspricht dem Kaufpreis für eine solches Grundstück in erschlossenem Zustand.
Das Grundstück ist aber noch nicht erschlossen und die Erschliessungskosten sind auch noch nicht bezahlt. Richter Dr. Kummer stellt aber fest, dass das Grundstück erschlossen wäre und daher einen entsprechenden Wert hat.
2. Es kommt darauf an ob man den Gutachter als Richter “aus einer vielzahl von Verfahren kennt” und das ist der Beweis dafür, dass die Feststellungen des Gutachters richtig sind. (Da es nicht darauf ankommt ob in den vielen Verfahren aus denen man den Gutachter kennt dieser die Gutachten richtig gefertigt hat, kommt es also auf die Qualität der Gutachten gar nicht an, sondern nur darauf ob man sich in elitären Kreisen aus einer Vielzahl von gemeinschaftlichen elitärem Geld verdienen gut kennt.)
Die anderen Beweismittel sind demgegenüber unbedeutend und gemäß der Begründung konkludent auch nicht zur Kenntnis genommen worden.
Gemäß der Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst über eine Beschwerde wegen der völlig falschen Feststellung besteht aber kein Zweifel daran, dass alle vorgetragenen Beweismittel zur Kenntnis genommen worden sind und dass die Entscheidung von Richter Dr. Kummer daher richtig ist.
Wenn die Beweismittel aber tatsächlich alle zur Kenntnis genommen worden sind, dann kann es sich nur um bewußte Rechtsbeugung gehandelt haben um einen Gutachterkollegen abzudecken den man aus einer vielzahl von Verfahren elitär richtig gut kennt und die Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst kann dann nur dazu dienen einen Richter abzudecken, der einen Gutachter abdeckt, weil man sich aus einer vielzahl von Verfahren oder aus der Gerichtskantine ebenfalls elitär gut kennt und es auf die Tatsachen über die Entschieden wurde eben gar nicht ankommt. Es kommt also gemäß Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Frank Haddenhorst nur auf das reine Ansehen der Person bei der Entscheidung an.