“Ermittlungen gegen Ex-Volkswagen-Chef Winterkorn” – wenn das keine Nachricht ist. Am Montag brachten nahezu alle relevanten Medien diese Meldung. Auch manager magazin online berichtete, mit Verweis auf eine Pressemitteilung, in der die Staatsanwaltschaft Braunschweig über das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Automanager informiert hatte. Wohl gemerkt: Die Behörde nannte “Prof. Dr. Martin Winterkorn” in ihrer Mitteilung ausdrücklich beim vollen Namen.
Inzwischen ist bekannt: Die Mitteilung war fehlerhaft. Das hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig am heutigen Donnerstag ebenfalls per Pressemitteilung bekannt gegeben, nachdem zuerst die “Süddeutsche Zeitung” in diese Richtung berichtet hatte.
…Medienrechtlern zufolge hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit ihrer Falschmeldung vom Montag vielmehr eindeutig die Persönlichkeitsrechte des früheren Volkswagen-Chefs Winterkorn verletzt. Dabei machte die Behörde den Juristen zufolge gleich zwei Fehler auf einmal: Erstens gab es das behauptete Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn nicht. Und zweitens hätte der Name Winterkorns, selbst wenn es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben hätte, in der Pressemitteilung nicht auftauchen dürfen.
Der Grund: Jeder, der auf diese Weise ins Visier der Justiz gerät, hat in Deutschland einen Anspruch auf Anonymisierung. Das gelte grundsätzlich auch für Geschäftsführer und Vorstände, selbst wenn sie so prominent sind wie der bis vor kurzem bestbezahlte Dax-Chef der Republik. Winterkorn jedenfalls, so sagten Juristen zu manager magazin online, könne nun Ansprüche geltend machen – jedenfalls theoretisch.
So sieht es zum Beispiel der prominente Medienanwalt Ralf Höcker, der erst vor wenigen Tagen gegen den Axel Springer Verlag das Rekordschmerzensgeld von 635.000 Euro für den früheren ARD-Wettermann Jörg Kachelmann erstritten hat. “Staatsanwaltschaften gelten als privilegierte Quelle”, sagte Höcker zu manager magazin online. “Journalisten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Pressemitteilungen stimmen.”
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