Wiederaufnahmerecht in Strafverfahren: moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar

Wiederaufnahmerecht in Strafverfahren, Rechtsassessor Friedrich Schmidt, http://www.frankanne.de/index-friedrich-schmidt.html
…Immerhin hat bereits mein akademischer Lehrer Karl Peters in der letzten Ausgabe seines bekannten Lehrbuchs zur StPO 1984 die Rechtssprechung zum Wiederaufnahmerecht nach § 359 StPO genau so bewertet, …..als moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar. Die Billigung dieser Rechtspraxis durch das BVG, so seine weitere Schlussfolgerung, ändere an dieser von vielen einsichtsfähigen Juristen voll geteilten Einschätzung nichts. Vernichtender kann eine Kritik von dem damals bundesweit einhellig anerkannten Fachmann und Nestor im Straf- und Strafprozessrecht Karl Peters nicht mehr ausfallen. Dies ist ca. dreißig Jahre lang ohne jede Wirkung geblieben. Wer selbst Wiederaufnahmefälle bearbeitet hat, weiß, dass hier jeder Buchstabe dieser Fundamentalkritik stimmt!
Damit ist dann umfassend alles zur angeblich hohen Qualität unserer Rechtssprechung gesagt, wenn man noch die per se rechtsstaatswidrige Praxis dazu anführt, dass unsere Höchstgerichte zuletzt sogar Revisionen generell ohne jede Begründung ablehnen können.
Gericht ohne Normen, Richter ohne Charakter, Politikverbrecher an unserer obersten Staatsspitze in Bund und Ländern ohne jede strafrechtlich zu befürchtende Sanktionen. Das ist die bedrückende Wirklichkeit.
Dieses Unwerturteil kann man bei vielen Dutzenden von Rechtsgebieten, auch in Ihrem Hauptberufsfeld des Strafrechts, nahtlos feststellen.
Nicht anders sieht es bei der Staatsanwaltschaft aus. Der Vortrag von Herrn OStA Pförtner, Frankfurt hat hierzu Erhellendes gebracht.
Die künstlich von der Politik reduzierte Personaldecke erlaubt es keiner Staatsanwaltschaft mehr, im großen Umfang begangene Wirtschaftsdelikte oder gar Regierungskriminalität anzuklagen.
Hier wird einfach wegen fehlender Personalressourcen ein rechtsstaatswidriger Riegel vorgeschoben, der die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu einer unglaublichen Farce werden lässt.
Andererseits reicht diese Personaldecke immer noch aus, die in dem Verhältnis eher völlig belanglose Kleinkriminalität der großen Masse an einfachen Bürgern mit aller Akribie und staatlicher Härte zu verfolgen. Wenn aber Justiz sich ausschließlich gegen die Kleinen richtet und die Großen sehenden Auges laufen lässt, muss sie wissen, dass sie sich damit nicht nur selbst rechtsstaatlich entbehrlich macht, sondern als veritable staatskriminelle Vereinigung etabliert.

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