Willkür mit psychologischen Gutachten am LG-Göttingen

Von wegen Rechtsstaat,Vom Pfusch beim Zahnarzt zur Willkür vor Gericht

Mein persönlicher Fall ist ein Justiz-Skandal von allgemeiner Bedeutung, weil er offenbart, dass die Selbstkontrolle der Justiz nicht funktioniert. Es ist davon auszugehen, dass mein Fall kein Einzelfall, sondern die Spitze eines Eisbergs ist.

Mein Fall beginnt mit der Einreichung einer Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Behandlungen gegen Göttinger Zahnärzte. Wenige Wochen später teilte ein Richter des Landgerichts (LG) Göttingen meiner Anwältin die Absicht des Gerichts mit, meinen Geisteszustand psychiatrisch begutachten zu lassen. Die Richter hatten mich zu diesem Zeitpunkt weder gesehen noch gesprochen. Sie beschlossen meine psychiatrische Begutachtung und bedrohten mich mit dem Entzug meiner Geschäfts- und Prozessfähigkeit, ohne eine einzige Tatsache nennen zu können, die auch nur Zweifel an meinem Geisteszustand begründete.

„Die Grenze zur Willkür war im vorliegenden Fall überschritten.“ Prof. Dr. Martin Schwab, Professor für bürgerliches Recht in Bielefeld findet klare Worte. Das LG habe „den Inhalt der Akten und das Ergebnis der persönlichen Anhörung der Klägerin in grob verfälschender Weise ausgewertet und auf diese Weise den nicht auch nur ansatzweise haltbaren Verdacht konstruiert, die Klägerin befinde sich womöglich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.“

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass einer der von mir beklagten Zahnärzte als Gutachter tätig war, sowohl in der Schiedskommission der Zahnärztekammer als auch vor den Göttinger Gerichten.

Prof. Schwab: „Es kann hier nicht nachgeprüft werden, ob hier nur zwei „zusammenpassende“ Ereignisse zufällig zusammentrafen oder ob das Gericht gezielt die Klägerin schikaniert hat, um einen Zahnarzt zu schützen, den es als Gerichtsgutachter nicht verprellen wollte. Jedenfalls wenn letzteres der Fall sein sollte, wäre mit dem hier besprochenen Beweisbeschluss die Grenze strafbarer Rechtsbeugung (§ 339 StGB) überschritten.“

Auf dem gesamten Rechtsweg ist es mir nicht gelungen, Schutz meines Persönlichkeitsrechts und meines Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren zu finden. Vielmehr haben die Kontrollrichter des LG Göttingen und die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig – unter ihnen der Präsident des OLG – die Willkürentscheidung ihrer Kollegen „abgesegnet“ und für Recht erklärt.

Nach der Rechtsprechung des LG Göttingen und des OLG Braunschweig kann jeder Richter jede Partei nach Belieben und zu jeder Zeit zur psychiatrischen Begutachtung ihrer Geschäfts- und Prozessfähigkeit verpflichten, ohne dass Tatsachen vorliegen, die Zweifel am Geisteszustand der betroffenen Partei begründen.

Vor dem Entzug meiner Prozessfähigkeit durch das LG konnte ich mich nur schützen, indem ich rechtliche Betreuung für mich selbst beantragte.

Bitte unterstützen Sie mich. Bitte unterschreiben und verbreiten Sie meine Petition.

Stellungnahme Prof. Schwab unter: https://blogs.fu-berlin.de/soellner/

Fünf Minuten Info unter: www.von-wegen-rechtsstaat.de
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2 Antworten zu Willkür mit psychologischen Gutachten am LG-Göttingen

  1. Manfred Rösler sagt:

    Informationen zum Thema Willkür mit psychologischen Gutachten, habe ich in meinen Kommentaren, hier beim justizfreund . de , zu den Artikeln:

    “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”

    und

    “Gutachter bei Gericht: Unabhängigkeit wird mit Unkontrolliertheit und keine Verantwortung verwechselt”,

    geschrieben.

  2. Der Lord sagt:

    Die Stellungnahme vom Professor ist schon nicht mehr verfügbar. Hat er kalte Füße bekommen?

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