Die Klage einer Werdauerin auf Rückzahlung von Honorar gegen einen Potsdamer Rechtsanwalt hatte in der 2. Instanz Erfolg. Das Amtsgericht Potsdam (Foto) hatte bereits in 1. Instanz entschieden, dass dem Advokaten wegen seiner fehlerhaften Arbeitsweise kein Honorar zusteht. Jetzt bestätigte das Landgericht das Urteil.
Die Betroffene Claudia Friedrich ist erleichtert: „Ich hätte nie geglaubt, dass es mir jemals gelingen würde, einen Prozess gegen einen Anwalt zu gewinnen. Ich bin begeistert. Rechtsanwalt Martin Kohlmann aus Chemnitz hat in der 2. Instanz noch einmal alles gegeben und die Sache schlussendlich zum Erfolg geführt.“
Im Kern ging es darum, dass der Potsdamer Rechtsanwalt Dirk Ulrich Magerl die Werdauerin in einem Prozess am Landgericht Zwickau gegen die Willkür-Entscheidung des Lumpenhund-Richters Adolf Lindenberger vom Amtsgericht Zwickau im Fall des überklebten Rechtskraftvermerkes verteidigen sollte.
Ein bereits festgesetzter Termin wurde vom Gericht wieder abgesagt. Statt dagegen vorzugehen und seiner Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen, blieb Magerl jedoch untätig. Das Urteil wurde rechtskräftig und die Sache blieb ungeklärt. Die Argumentation der Gegenseite beim Prozess in Potsdam lief darauf hinaus, dass die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau eine Straftat darstellt, gegen die eigentlich die Staatsanwaltschaft vorgehen müsste. Da dies bis heute nicht geschieht, geht auch der Berliner Rechtsbeistand des verklagten Anwaltes in Potsdam von vorsätzlicher Strafvereitelung im Amt durch die Zwickauer Staatsanwaltschaft aus.
Mit Dirk Ulrich Magerl trifft es nun einen Rechtsanwalt, der eigentlich das Gute für seine Mandantin wollte, jedoch durch die dubiosen Verstrickungen an den Zwickauer Gerichten den Kürzeren zog. Kohlmann dürfte auch nicht besonders glücklich mit der Situation sein. Schließlich haben er und Magerl früher schon zusammen Mandanten vertreten und sind eigentlich befreundet. Jetzt wäre es an der Zeit, gemeinsam gegen die unhaltbaren Zustände innerhalb der Zwickauer Justiz vorzugehen. Doch Kohlmann winkt ab: „Das ist mir zu kniffelig“.
Im Jahr 2020 hatte Rechtsanwalt Martin Kohlmann die Westsächsische Zeitung erfolgreich gegen die Sparkasse Zwickau verteidigt (WSZ berichtete). Seit dem darf öffentlich behauptet werden, dass die Sparkasse Zwickau im Schulterschluss mit der Zwickauer Justiz und der Stadtverwaltung Zwickau wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstößt.