Urlaub verpasst: Staat muss Unschuldigem (23) Kosten erstatten, Münchener Abendzeitung, 28.08.2015
Wegen eines Rauschgiftdelikts saß ein 23-Jähriger 170 Tage lang in Haft -unschuldig, wie sich letztendlich herausstellte. Der Mann wurde schließlich freigesprochen. Zusätzlich erhielt er 4250 Euro als Entschädigung aus der Staatskasse.
Aber das war ihm nicht genug. Der 23-Jährige verlangte noch weitere 2500 Euro. Grund waren entstandene Stornogebühren wegen eines Kenia-Urlaubs, den der Mann für den Zeitraum der U-Haft gebucht hatte und logischerweise nicht antreten konnte. Der Staat weigerte sich jedoch, dem 23-Jährigen das Geld zu zahlen.
Als Grund nannte man, dass der Freistaat keinen “unmittelbaren kausalen Zusammenhang” zwischen der U-Haft und den entstandenen Gebühren feststellen konnte. Die Rücktrittskosten seien schließlich einstanden, da der 23-Jährige die Reise storniert hatte, und nicht etwa, weil er in U-Haft saß – so jedenfalls die skurrile Logik des Staates.
Das Landgericht München sah die ganze Sache aber anders: Sie widersprach dem Generalstaatsanwalt und verurteilte den Staat zu der Zahlung von 2500 Euro. Diese beinhalten die Stornogebühren von 70 Prozent und die 799 Euro für die Flugtickets.
Das Urteil (Az.: 15 O 17769/14) ist noch nicht rechtskräftig.