RA Lange, Der verbotene Rechtsanwalt
Ca. 8.000 Klagen in drei Jahren sind zu viel für die Brandenburgische Justiz und wer die Justiz überlastet, weil er zu viele Klagen gegen zu viele falsche Hartz-IV-Bescheide erhebt, verstößt gegen anwaltliche Kernpflichten. Wer die Machenschaften beim Cottbuser Sozialgericht öffentlich macht und gegen verfassungswidrige Arbeitsweise einiger Richter erfolgreich vorgeht, muss weg. So sieht es jedenfalls das Anwaltsgericht bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und hat gegen mich am 11.12.2017 ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.
Damit kann ich mich in eine Reihe anderer Rechtsanwälte einreichen, die ebenfalls zum Systemfeind erklärt worden sind, weil sie zu viele Verfahren betreiben. Meist sind es Rechtsanwälte, die sich ebenfalls um die sozialen Rechte ihrer Mandanten kümmern.
Zu viele Klagen sind nicht gewollt. Da werden zu viele falsche Bescheide der Jobcenter eher akzeptiert, weil es sich dabei ja nur um „bedauerliche Einzelfälle“ handelt. Die menschlichen Schicksale hinter den einzelnen Fällen, interessieren niemanden, schon gar nicht die Justiz.
Das vorläufige Berufsverbot des Anwaltsgerichtes kam für mich überraschend. Dass es einigen Richtern in Cottbus sehr lieb wäre, dass ich nicht mehr praktizieren darf, ist mir bekannt. Es sind genau die Typen von Richtern, die zum Arbeiten zu faul sind und sich durch den „querulatorisch veranlagten“ Rechtsanwalt in ihrem Schlaf gestört sehen. Und es sind Typen, denen das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg bereits mehrfach bescheinigt hat, dass ihre Arbeitweise gegen Verfassungsrecht verstößt. Es sind Typen, die vor der Rente stehen; lebenslang strafrechtliche Verfahren bearbeitet haben und schlichtweg keine Ahnung vom Sozialrecht haben.
Das Berufsverbot basiert auf einer Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft, die ich hier gern veröffentliche.
Über diese Anschuldigungen sollte in vier Terminen entschieden werden. Als ich zum vierten Termin mit meinen Zeugen erschienen bin, teilte man mir mit, dass das Verfahren beendet sei, weil das Gericht ohne meine Anhörung bereits nach dem 3. Verhandlungstermin entschieden hat. Dass mir mit dieser Verfahrensweise meine Verteidigung gegen die Anschuldigungen verwehrt worden ist, sollten eigentlich auch die Herren des Anwaltsgerichtes wissen. Aber wen interessiert schon das geltende Recht, wenn es darum geht, einen Rechtsanwalt fertig zu machen. …
“Ein bemerkenswertes Geschäftsmodell befindet sich in der Invalidenstraße. In dieser Sondergerichtsbarkeit hat man sich im Rahmen der Hartz-IV Gesetzgebung die Stellenzahl für Richterposten mehr als verdoppeln können. Auf der einen Seite das SPD-Vollversorgungswerk der Jobcenter in dem die Genossen sich ihre Posten gebaut haben und in dem angeblich „Kunden“ in denArbeitsmarkt integriert werden.Auf der anderen Seite eine Justiz in der die Richter ihre „Karriere“ mit Verfassungsbruch beginnen und als abhängige Proberichter die Position eines Vorsitzenden Richters einnehmen.
1Auf dem Terror der Genossen auf der einen Seite baut man sich auf der anderen Seite gutbezahlte Posten in der Sozialgerichtsbarkeit. Über die Prozesskostenhilfe dürfen an diesem, Justiztheater auch noch einige der oftmals überflüssigen 163.000 Anwälte
dieses Landes mitspielen.Gegen dieses Geschäftsmodell ist selbst der übelste Strukturvertrieb einer Versicherung noch eine CharityVeranstaltung”
https://de.scribd.com/document/352013840/Justitia