Zur mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter, Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf

Zur mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter, Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf
Heft 9/1998 der Zeitschrift für Rechtspolitik, Wes Brot ich eß, das Lied ich sing
Nicht ganz zu Unrecht wurde vor einigen Jahrzehnten vielfach die Meinung vertreten, die Richter würden – vor allem aufgrund ihrer Herkunft aus Ober- und Mittelschicht – die Unterschichten in ihrer Rechtsprechung benachteiligen. Heute sind solch pauschale Behauptungen sicher nicht mehr gerechtfertigt. Im Gegenteil – es gibt eine Fülle von Hinweisen, daß z.B. eine sehr mieterfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Wohnraum daß Wohnraum leer steht oder eine sehr arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Arbeitsplätze im Inland verlorengehen.
Ein Gebiet aber gibt es nach wie vor, in dem sich Angehörige zweier Klassen vor Gericht gegenüberstehen: Diejenigen, die sich Gutachter kaufen können und diejenigen, denen dazu die Mittel fehlen. Die Landtagsfraktion der Bayerischen SPD hat sich dieses Themas in einer schriftlichen Anfrage und einer Pressekonferenz angenommen; sie fordert u. a. eine Änderung der ZPO. Die Misere des normalen Bürgers, der im Prozeß auf einen Sachverständigen trifft, hängt damit zusammen, daß er höchst selten mit Sachverständigen zu tun hat, seine Gegner (Industrie, Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc.) aber tagtäglich. Da diese Großen laufend mit Gutachtern zu tun haben, lohnt es sich für sie, sich die Gutachter gefällig zu machen. Zuweilen geschieht dies durch illegale Zuwendungen, meist aber geht man ganz legal vor. Es gibt Geld für irgendwelche Gutachten, für sogenannte klinische Studien, Finanzierung von Tagungen, Einladungen zu gut bezahlten Vorträgen, zu Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, Zurverfügungstellung von Arbeitsmaterialien, Spesenersatz, Zahlungen an Institutionen, die indirekt dem Gutachter zugute kommen, usw.
Daß man hier nicht kleinlich ist, zeigen die Versuche einer großen Krankenversicherung, den Westdeutschen Rundfunk zu bestechen, wobei der Versicherungsagent erklärt, er habe durch Geldzahlungen schon viele verdeckte Werbebeiträge seiner Versicherung ins Fernsehprogramm geschleust. Das meiste liegt hier leider im Dunkeln und wird dort ohne Änderung der ZPO wohl auch bleiben…

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