Auch im Falle Hartz, aber namentlich Peter Hartz, wurde milder geurteilt. Wegen Millionen- Untreue (Anmerk. Untreue ist auch Diebstahl) in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates, wurde der Ex- Personalchef von Volkswagen Peter Hartz, zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1.600 Euro und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sein Vermögen gab Peter Hartz vor dem Landgericht Braunschweig mit 2,7 Millionen Euro an. Es ist tatsächlich ein glücklicher Umstand für Peter Hartz, dass er selbst nicht von Hartz IV leben musste und nicht im Supermarkt ein Brötchen mit Butter für 85 Cent klaute. Sonst hätte dieser tatsächlich ins Gefängnis müssen. Oder übersehen wir etwas?