Der 57 Jahre alte Rechtsanwalt und ehemalige Notar, der zugegeben hat, Schriftverkehr und sogar ein Urteil gefälscht zu haben, ist in einem weiteren Betrugsfall angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft dem Juristen nun auch vor, einer Mandantin vorgegaukelt zu haben, er betreibe ein Schadensersatzverfahren für sie.
In Wahrheit war er untätig, so dass alle Ansprüche aus einem Verkehrsunfall aus dem Jahr 2005 für die Mandantin verloren sind. In dem bereits zuvor angeklagten und auch schon teilweise verhandelten Fall hatte der 57-jährige zugegeben, seinem Mandanten durch gefälschten Schriftverkehr und ein von ihm selbst konstruiertes falsches Urteil vorgespiegelt zu haben, er führe einen Zivilprozess erfolgreich.
Der Mandant, ein bekannter Göttinger Unternehmer und CDU-Ratsherr, war durch den Ausfall hoher Mietforderungen schließlich ruiniert worden. Im ersten Prozess-Anlauf wurde offenbar, dass erst dieses Verhalten und der Rat des Juristen die Existenzgefährdung des Opfers auslöste.
Danach wurde die Verhandlung im Amtsgericht ausgesetzt, weil die Einzelrichterin mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft voraussichtlich nicht ausgekommen wäre.
Die neuerliche Anklage war von der Staatsanwaltschaft deshalb gleich ans Landgericht gegangen, wo sie mit dem bereits anhängigen Verfahren verbunden werden sollte. Die Landrichter eröffneten das Verfahren zwar, verwiesen beide Klagen aber zurück ans Schöffengericht, weil sie meinen, dass mit einem Höchststrafmaß von bis zu vier Jahren auszukommen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch in einem dritten Fall gegen den Juristen ermittelt, weil der die Schadensersatzforderung eines Dransfelder Mandanten gegen den Landkreis über 100 000 Euro nicht geltend gemacht hatte. Diese ist allerdings inzwischen auch strafrechtlich verjährt.
Der Jurist ist inzwischen vom Oberlandesgericht seines Amtes als Notar einstweilig enthoben worden. Als Anwalt aber arbeitet er noch. Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig, so Geschäftsführerin Petra Boeke, könne die Zulassung erst nach einem rechtskräftigen Urteil entziehen.
Parallel prüfe die Generalstaatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift zum Anwaltsgericht, die aber noch nicht vorliege. Auskunft zum Disziplinarverfahren gibt es beim Generalstaatsanwalt nicht.