Im Prozeß gegen Astrid Proll soll nun das Urteil verkündet werden. Selten hat ein Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz so in Zweifel gezogen, Der Spiegel 04.02.1980, Seite 110, "Phantom beschossen"

Im Prozeß gegen Astrid Proll soll nun das Urteil verkündet werden. Selten hat ein Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz so in Zweifel gezogen, Der Spiegel 04.02.1980, Seite 110, “Phantom beschossen”
Frankfurts Staatsanwälte sind ganz und gar unabhängig. Die Meinung ihrer Behördenchefs oder gar ein Wink aus Bonn — nichts dergleichen ficht sie an.
…Sogar die Schwurgerichtsvorsitzende Johanna Dierks, die den problemgeladenen Prozeß mit Geschick und Feingefühl um alle Klippen dirigierte, mochte ihren Unmut über eine massive Fremdsteuerung der Justiz auch schon vor dem Urteilsspruch nicht zurückhalten: “Uns stimmt es nachdenklich, auf welche Weise die Exekutive in die Rechtsprechung eingreift.”
Ihre Ankläger sind in einer mißlichen Lage: Straftaten jede Menge böten sich zur Verfolgung an, aber nichts davon läßt sich noch greifen. Wo der Verdacht offenkundig ist, dürfen die Staatsanwälte nicht anklagen, und was sie anklagen dürfen, können sie nicht überzeugend beweisen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etwa, sonst in solchen Fällen ein Selbstgänger, darf Astrid Proll nicht vorgeworfen werden. Das Delikt ist im deutsch-britischen Auslieferungsrecht nicht vorgesehen. Für einen Bankraub in Kassel befanden die Briten die Beweise zu dürftig und blockten die Verfolgung ab. Ermittlungen wegen S.111 Mitwirkung an der Baader-Befreiung von 1970 hatte schon die Berliner Justiz eingestellt.
…Astrid Proll und ihr Begleiter Manfred Grashof wurden am Abend des 10. Februar 1971 in Frankfurt von zwei Beamten um Vorlage ihrer Ausweise gebeten. Gleich darauf fielen Schüsse. Niemand wurde verletzt, die beiden BM-Mitglieder konnten flüchten. Bei der Spurensuche fanden sich fünf Hülsen, vier davon stammten aus der Pistole des BKA-Beamten Simons, eine aus der Waffe von Grashof, der, später als Zeuge vernommen, den Schuß auch zugab.
Aus dem Vorfall wurde gegen Astrid Proll der Vorwurf eines doppelten Mordversuchs konstruiert. Kriminalpolizei und Staatsanwalt verletzten ihre Dienstpflichten, sie beschränkten gezielt die Beweiserhebungen, frisierten die Akten und verheimlichten Zeugen. Denn es gab Zuschauer, die partout nicht auftauchen sollten: Beamte vom Verfassungsschutz.
…Kein Zweifel, daß die Unabhängigkeit der Gerichte spätestens dort aufhört, wo Polizisten und Geheimdienstler bestimmen, was Richter erfahren und beurteilen dürfen.

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