Barbara Keller (Journalistin) hatte in einem Beitrag gerichtliche Aussagen von Häftlingen zitiert. Die JVA Tegel engagierte deswegen den “Spezialisten” Ra. Eisenberg, der für erfolgreiche Informationsverbote einen guten und teuren Namen hat. Die Autorin habe sich “Latrinenparolen der Häftlinge zu eigen gemacht” argumentierte Herr Rechtsanwalt Eisenberg – mit Erfolg. Sogar wahrheitsgemäße Zititate können also ins Gefängnis führen …
Barbara Keller, Journalistin, Mitglied der DJU (Deutsche Journalisten Union, Verdi), hatte sich von dem DJU Anwalt beraten lassen – falsch, wie sich herausstellte.
Mt der Folge, daß sie nicht fristgemäß reagierte. Also Ordnungsgeld. 1.000 Euro – dazu noch das Geld für den Gutverdiener Ra. Eisenberg – das war zu viel für sie.
Also ging sie stattdessen 10 Tage in die Haft.
Warum ?
Weil sie berichtet hatte, wie Häftlnge vor Geircht ausgesagt hatten, daß in der JVA Tegel russische Schutzgeld Erpresser ihr Unwesen trieben.
Was die Autorin dann im Knast erleben mußte war genau das, was auch ein Strafgefangener erleben muß: Die fast vollständige Entwertung der Grundrechte. (“… sechs Quadratmeter großen Zelle mit Doppelbett, Lauffläche drei Quadratmeter. Morgens und abends Lebendkontrolle. Tür auf, Tür zu….”)