Wenn die Richter Ballis und Haesler aus Augsburg verlogenerweise nichts mehr wissen und die Kollegen vom BGH das blind glauben. Strafverteidiger Stephan Lucas sollte diszipliniert werden, 22.03.2011

Wenn die Richter Ballis und Haesler aus Augsburg verlogenerweise nichts mehr wissen und die Kollegen vom BGH das blind glauben. Strafverteidiger Stephan Lucas sollte diszipliniert werden, 22.03.2011

Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz – und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft.

Am vierten Verhandlungstag hatte der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas allen Grund, dem Ausgang seines Prozesses mit Zuversicht entgegenzusehen. Denn das Dokument, das an diesem Tag vom Gericht in Augenschein genommen wurde, deutet doch recht eindeutig darauf hin, dass Lucas die Wahrheit gesagt hat, und dass seine beiden Kontrahenten in diesem Strafverfahren, die Augsburger Landrichter Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis, sich, um es ganz vorsichtig auszudrücken, unrichtig erinnern.

Stephan Lucas, 38, ist wegen des Verdachts der Strafvereitelung angeklagt. Er hatte einen Angeklagten verteidigt, der im September 2007 von der 3. Strafkammer der Augsburger Landgerichts, der die beiden Richter Haeusler und Ballis angehörten, wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Lucas legte gegen das Urteil Revision ein und begründete sie unter anderem damit, dass diese beiden Richter ihm ein Strafmaß “mit einer vier vor dem Komma” angeboten hätten, falls der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege. Lucas’ Mandant war dazu aber nicht bereit, weil er sich unschuldig fühlte. Im Laufe der über einjährigen Verhandlung blieben von den 130 Kilo Marihuana, die in der Anklage standen, nur 26 übrig, das Urteil aber lautete schließlich auf achteinhalb Jahre. Da habe sich, rügte Lucas, die “Sanktionsschere”, also die Differenz zwischen dem in Aussicht gestellten und dem verhängten Strafmaß, deutlich zu weit geöffnet – ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Haeusler und Ballis gaben dienstliche Erklärungen ab, in denen sie versicherten, was der Anwalt Lucas da behaupte, stimme nicht. “Zu keiner Zeit” hätten sie “ein bestimmtes Strafmaß oder eine Strafobergrenze in Aussicht gestellt”. Es sei ihnen auch nichts darüber bekannt, ob es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft Gespräche über einen “Deal” gegeben habe, also eine Vereinbarung darüber, dass es einen Strafnachlass gibt, wenn der Angeklagte gesteht. “Herangetreten wurde an die Kammer insoweit jedenfalls nicht”, schrieben sie.

Der Bundesgerichtshof glaubte den Richtern unbesehen und merkte pikiert an, es sei “befremdlich”, dass er von Rechtsanwalt Lucas mit “unwahrem Vorbringen konfrontiert” werde. Das wiederum nahm die Augsburger Staatsanwaltschaft zum Anlass, ohne jede weitere Nachforschung Anklage gegen Lucas zu erheben. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung gestaltete sich schwierig; 13 Richterinnen und Richter des Augsburger Landgerichts erklärten sich für befangen, schließlich galt es, über die Glaubwürdigkeit zweier Kollegen zu urteilen.

Im Januar aber konnte der Prozess schließlich beginnen. Die Richter Ballis und Haeusler traten gleich als erste Zeugen auf. Haeusler konnte sich an vieles nur noch vage erinnern, aber er wisse sicher, “dass wir keine irgendwie gearteten Zusagen über die Strafhöhe gemacht haben”. Auch Ballis blieb eisern bei seiner Darstellung, er und sein Kollege Haeusler hätten im Gespräch mit Lucas niemals eine Zusage über eine Strafobergrenze gemacht. Er habe auch “sonst mit niemandem” über eine mögliche Strafe im Falle eines Geständnisses gesprochen. Den Antrag von Verteidiger Bockemühl, Ballis’ Aussage wörtlich zu protokollieren, lehnte das Gericht ab. Es sei ja ein Oberstaatsanwalt im Raum, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Junggeburth, “der würde ja dann eingreifen”, falls er die Gefahr einer Falschaussage sähe. Oberstaatsanwalt Günther Zechmann griff aber nicht ein, und der Zeuge Ballis wurde unbeeidigt entlassen.

Groß war das Erstaunen, als nun die Staatsanwältin Katharina Klokocka in den Zeugenstand trat, die im Prozess gegen den Drogenhändler die Anklage vertreten hatte. Sie hatte den Sitzungsbericht nachgelesen, den sie damals vom ersten Verhandlungstag angefertigt hatte, und dem war zu entnehmen, dass sich gleich nach Verlesung der Anklage Richter, Staatsanwältin und Verteidiger im Richterzimmer über “mögliche Strafobergrenzen” besprochen hätten.

Dabei seien dem Angeklagten für den Fall, dass er “vollumfänglich” gestehe und Angaben über die Strukturen des Drogenhandels mache, eine Strafobergrenze von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Richter Haeusler, berichtete die Zeugin, habe das als “sehr generöses Angebot” bezeichnet.

Oberstaatsanwalt Zechmann wollte den Sitzungsbericht zunächst nicht herausgeben, erst auf nachdrückliches Drängen des Gerichts fand er sich dazu bereit. Und siehe, es gab eine weitere Überraschung: Am Rande des Berichts fand sich ein handschriftlicher Vermerk: “evtl. auch 4 J. 10 Mo.” …

Den Richtern Haeusler und Ballis unwahre Angaben zu unterstellen halte er “für sehr weit hergeholt, wenn man den Beruf sieht, den Richter ausüben”. …

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