70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in Deutschland

70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in Deutschland
Der Begriff der Klassenjustiz bezeichnet neben der moralischen Anprangerung der Repression gegen die ArbeiterInnenbewegung den Charakter der Justiz im Kapitalismus. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich historisch mit den gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt, es ist daher auch kein Wunder, daß die Rechtspraxis, oft auch die Gesetze selbst, unmittelbar zur Durchsetzung von Kapitalinteressen eingesetzt wird. Das bürgerliche Recht ignoriert einerseits die Ungleichheit der Eigentumsverhältnisse, andererseits setzt es diesen Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit voraus.
Es geht hier also um einen umfassenden Klassenjustizbegriff, der nicht allein die gerechtfertigte Anprangerung von Terrorurteilen und politischer Verfolgung zum Inhalt hat, sondern außerdem aufzeigt, inwieweit das Recht ein Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen ist.
Was hieß nun Klassenjustiz in der Weimarer Republik und welche Möglichkeiten gab es für die ArbeiterInnenbewegung, den Maßnahmen von Polizei und Justiz entgegenzuwirken?
Der Beamtenapparat des Kaiserreiches wurde 1918 nahezu vollständig in Justiz- und Staatsbeamtenschaft der Weimarer Republik übernommen. Mit den gleichen Beamten wurden aber auch deren konservativ-monarchistische Einstellung übernommen. …
Die Tätigkeit der auf dem rechten Auge blinden Justiz führte allein von 1923 bis 1925 zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5000 Jahren, während die Sozialistengesetze des 19. Jahrhunderts in zwölf Jahren nur 1000 Jahre Freiheitsentzug erbrachten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit kommunistischen Organisationen, vor allem aber wegen der Unterstützung für politische Gefangene, wurde schließlich auch die Rote Hilfe verfolgt. Durch Agitation in der Öffentlichkeit, aber auch durch Vorführung von Filmen und Lichtbildern, versuchte die Rote Hilfe auf den Terror der Justiz aufmerksam zu machen. Die Kampagnen der RHD wurden immer wieder durch die Behörden behindert.

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