In Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online Content Ltd. auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen lehrt.
Betrug der Marke Online Content Ltd
Die Betrugsmethode von Online Content Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise kostenlos ist – etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der Interessent muss sich einloggen – also Namen und email angeben. Kein Problem – muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.
Der Sternchentrick
Das wars. Reingelegt. Bitteschön, da ist ein Sternchen – da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt wird. Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!
Ein Wiesbadener Amtsrichter als ahnungsloser Schlaumeier
Das Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso.
Im Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2: “Die Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen…”
Wer liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen – den alten Trick nutzte auch das Henghuber Formular – und der Betrügeranwalt Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen – und das Formular wurde als betrügerisch erkannt – und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass ein Sternchen nicht genügt – aber davon weiss der Amtsrichter in Wiesbaden natürlich nichts. …