Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Geschichte der Justizmorde von 1797 – 1910.

Die IDie Irrtümer der Strafjustizrrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Geschichte der Justizmorde von 1797 – 1910.
Leicht bearbeiteter Nachdruck der Ausgabe Berlin 1911
Über das Buch (Text aus der Einleitung zum Buch – Online-Update 26.8.2008)
Richterliche Fehlurteile sind so alt wie die Geschichte des Strafrechts. Die Literatur berichtet seit Jahrhunderten von einer Fülle aufsehenerregender Justizirrtümer, und auch heute noch begehen Gerichte von Zweifeln ungetrübt Justizmorde. So stellte sich in Deutschland 1989 nach sechs Jahren Haft die Unschuld des wegen Mordes verurteilten Michael Mager heraus, nachdem der wahre Täter gestanden hatte.
Der nicht geständige angebliche Bankräuber Donald Stellwag mußte eine achtjährige Haftstrafe voll verbüßen bis sich im Anschluß daran die Täterschaft eines Doppelgängers herausstellte. Richard Simmons wurde 2002 nach 8 1/2 Jahren Haft vom Landgericht Münster freigesprochen, nachdem eine DNA-Analyse seine Unschuld erwiesen hatte.
Viele Gründe sprechen für die Wahrscheinlichkeit einer Fehlverurteilung des seit siebzehn Jahren im Gefängnis sitzenden Franz-Josef Sträter. In England kam anfangs 2001 nach 27jähriger Haft die Schuldlosigkeit des angeblichen Mörders Stephen Downing ans Licht, und in den USA scheint sich angesichts einer Flut revidierter falscher Todesurteile eine Änderung in der Einstellung zur Todesstrafe anzubahnen. Hier sollen sogar Geschworene noch im Jahr 2000 über die Schuld des Angeklagten durch werfen eines Silberdollars entschieden haben, nachdem sie keine Einigung erzielen konnten. Kein Wunder,daß es mittlerweile eine eigene Zeitschrift mit dem Titel „Justice: Denied. The Magzine for the wrongly convicted“ gibt, die sich mit Fehlurteilen befaßt und in Chicago der erste Kongress der irrtümlich zum Tode Verurteilten stattfand. Von den 75 eingeladenen Rehabilitierten nahmen 32 teil. Dabei verteidigen Gerichte und Staatsanwaltschaften hartnäckig einmal gefällte Urteile und leugnen die Möglichkeit eines Justizmordes: Verurteilte, die während der Haft unbeirrt ihre Unschuld beteuern, werden nicht begnadigt, da die Einsicht zur Tat fehle und Wiederholungsgefahr bestehe. …

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