VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993

VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993
Weil Politiker sich immer öfter um Entscheidungen drücken, wird das höchste deutsche Gericht zum politischen Machtinstrument
„Es gibt immer Streitigkeiten über wichtige Fragen“, weiß Ex-Bundesverfassungsrichter Helmut Simon aus Erfahrung. „Mein Standpunkt war stets: Wir werden nicht dafür bezahlt, daß wir freundlich miteinander umgehen, sondern daß wir die Verfassung richtig interpretieren. Man schenkt sich nichts – und das ist gut so.“
Weniger gut ist, daß es über dem Awacs-Beschluß – wie bekannt wurde – sogar zu persönlichen Animositäten zwischen Richtern kam. Dabei mag die ungewohnte, häufige Nähe zueinander eine Rolle gespielt haben. Auch der Dauerdruck, dem die obersten Richter durch die ständig steigende Zahl von Verfahren (siehe Grafik) und die damit verbundenen unentwegten Diskussionen ausgesetzt sind.
Denn von seiten der Parteien ist eine wachsende Neigung zu erkennen, das Bundesverfassungsgericht als politische Waffe einzusetzen. Mehr und mehr sehen Politiker darin nicht nur die höchste Institution der Rechtsprechung, sondern betrachten das Verfassungsorgan auch als Machtelement. In vermeintlich ausweglosen Situationen wird es als politisches Instrument mißbraucht.
…Andererseits läßt der Politikerstreit die Karlsruher Juristen nicht kalt. Denn mit dem Überstreifen ihrer roten Roben haben sie ihre politische Herkunft nicht abgelegt. Auch in den beiden Senaten des Gerichts herrscht Parteienproporz (siehe Kasten).
…Umfang und Brisanz der Karlsruher Richterstreitigkeiten wachsen in jenem Maße, in dem das Bonner Politiktheater sich um Verantwortlichkeiten drückt. Und das, glaubt der CDU-Fraktionsvize Johannes Gerster, führt zu einer „Perversion der Gewaltenteilung“. So nämlich werden die Juristen in Karlsruhe zu heimlichen Herrschern, anstelle der gewählten.
…Der Bundestag hat für die Berufung seiner Richter einen Zwölfer-Ausschuß eingerichtet, der dem aktuellen parteipolitischen Proporz entspricht. Der Bundesrat ermittelt seine Richter unmittelbar, ebenfalls, wie vom Bundestagsausschuß, mit Zweidrittelmehrheit.
…Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichter a. D. Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die politische Qualifikation höher ist als die juristische.“

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