ZDF Mona Lisa, Recht zweiter Klasse für arme Bürger
Rechtsanwältin Renata Junkes spricht von einem Recht zweiter Klasse für arme Bürger, die sich keinen Anwalt mehr leisten könnten. Sie bemängelt außerdem: “Wenn ein Bürger einen Beratungshilfeschein erhalten hat, bedeutet es noch lange nicht, dass der Bürger dann auch einen Anwalt findet, der bereit ist, zu diesen Beratungshilfekonditionen überhaupt tätig zu werden.”
Dennoch fühlt sich die engagierte Juristin verpflichtet, diesen Mandanten zu helfen, die immer wieder die Erfahrung machen, dass ihre Anträge zurückgewiesen werden. Joosten: “Die Anträge werden zurückgewiesen, mit Begründungen, die meines Erachtens rechtlich nicht haltbar sind. Aber sich dagegen zu wehren kostet wiederum Geld, und damit schließt sich dann der Kreis. Leute die wenig haben, haben durchaus Schwierigkeiten ihre Rechte durchzusetzen.”
Das reicht bis zur Strafbarkeit, wie auf dieser Seite berichtete wird:
Strafbarkeit wegen Betruges für Mittelose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen LG-Bielefeld 14Ns43Js943/06-38/07.
Auch hier bleibt im Prinzip nur noch die teurer Klage, welches Menschen davon abhält ihre Rechte geltend zu machen:
Kein Widerspruch!