ZDF Frontal21, Mollath: In den Mühlen der Justiz, 30.07.2013
Frei sein kann ich nur wenn es ein Wiederaufnahmeverfahren gibt. Wenn das nach rechtsstaatlichen Regeln durchgeführt wird. Nach meinem Wunsch in aller Öffentlichkeit.
Doch genau das hat das LG-Regensburg genau einen Tag später abgelehnt. Dabei hatte nicht nur Mollaths Verteidigung sondern sogar die Staatsanwaltschaft beantragt sein Verfahren neu aufzurollen.
Bei Wiederaufnahmeverfahren ist es natürlich so, dass die Strafjustiz sich herausgefordert sieht. Sie muss unter Umständen einbekennen, dass das Urteil was damals gesprochen worden ist, weswegen jemand unter Umständen schon viele Jahre gesessen hat, ein Fehlurteil war.
Steffen Ufer, Fachanwalt für Strafrecht:
Das Verfahren Mollath ist von Anfang an skandalös mit einer solchen krassen vielzahl von Fehlern. Das passt ins Bild zu dieser Persönlichkeit des vorsitzenden Richters (Brixner) in Nürnberg, der hier dieses Verfahren schlampig, schludrig, spekulativ wie er es oft gemacht hat einfach durchgezogen hat.
Prof. Holm Putzke, Strafrechtler:
…Nun hat sich gezeigt durch neue Tatsachen, dass dieses Wahngebilde gar nicht so Wahnhaft ist wie man angenommen hat und ich meine, dass das geeignet ist die ursprüngliche Entscheidung durchaus zu revidieren.
Das LG-Regensburg aber sieht keinen Grund das Verfahren neu aufzurollen. Nach monatelanger Prüfung heisst es:
Weder der Revesionsbericht noch sein Inhalt sind (…) geeignet, eine wesentlich andere Entscheidung zu begründen.
Auch der Inhalt des Gesprächs am 31.05.2002 (Frau Mollath drohte, dass diese ihren Mann als Verrükten in die Psychiatrie einweisen lassen werde, wenn er ihr oder der Bank wegen den Schwarzgeldgeschäften schaden wolle) vermag die Glaubwürdigkeit der Zeugin nicht zu erschüttern.
Es ist natürlich klar, psychologisch selbstverständlich, dass die Gerichte sich mit Zehen und Klauen gegen die Anerkennung eines jeden Fehlurteils wehren. Es ist sicherlich schon ein gewisser Chorgeist in der Strafjustiz.
Dieser Chorgeist und die hohen rechtlichen Hürden erschweren Wiederaufnahmeverfahren. Sie sind in Deutschland die Ausnahme.
Prof. Holm Putzke:
Da wird eine grosse Mauer gezogen um ein Wiederaufnahmeverfahren und Möglichst soll niemand diese Mauer übesteigen können. Das sollte so nicht sein, wenn wir Fälle haben wo Fehler gemacht wurden, die eklatant sind, dann muss es eine Möglichkeit geben diese Fehler nachträglich zu beseitigen.
So kämpft auch Gustl Mollath seit Jahren um ein solches Verfahren und um die Entlassung aus der Psychiatrie.
7 Psychiater haben Mollath bisher begutachtet ohne ihn persönlich zu untersuchen. Gutachten vor allem nach Aktenlage.
Immer mehr Menschen landen in Deutschland aufgrund von Gutachten in der Psychiatrie. Doppelt so viele wie vor 20 Jahren und das nicht nur aus gesundheitlichen Gründen.
Prof. Norbert Nedopil:
Das die forensische Psychiatrie benutzt wird um auch missliebige Leute sozusagen einzusperren, dass kommt auch vor.
Die Justiz verfährt nach dem Motto im Zweifel für den Richter.
Gustl Mollath:
Dieser Staat, seine Justiz und seine ganzen Angestellten machen keine Fehler und der Mollath ist Irre und Gefährlich und Schluss.