Fall Mollath, Initiative bayerischer Strafverteidiger: Wiederaufnahmeablehnung des LG-Regensburg “113 Seiten richterlicher Unverschämtheit”, 30.07.2013

Fall Mollath: Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht, regensburg digital, 30.07.2013

Der Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl:
Unterbringung in der Forensik: „Es ist teilweise erschreckend“

Kein gutes Haar lässt der Vorsitzende der „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ an der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath. Jan Bockemühl bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als „113 Seiten Unverschämtheit“. Am Freitag wollen er und seine Kollegen demonstrieren.

…Vorstandsvorsitzender der Initiative, sieht dieses Misstrauen – was die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie anbelangt – durchaus als begründet an. „Es ist teilweise erschreckend, wer da drin sitzt, wie lang da jemand drin sitzt und wie selten eine Überprüfung stattfindet.“ Ein Beispiel dafür sei etwa, dass es nur alle fünf Jahre ein externes Gutachten gebe. Und während der Fall von Gustl Mollath mittlerweile für breite Aufmerksamkeit sorgt, „haben die meisten der Untergebrachten in aller Regel keine Lobby“.

„Zynisch“ und „der Wahrheit zuwider“

Die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung durch das Landgericht Regensburg (hier als PDF) bezeichnet Bockemühl als „113 Seiten Unverschämtheit“, die in Teilen „der Wahrheit zuwider“ liefen. Wer sich mit den Fall beschäftigt habe, könne über so etwas nur den Kopf schütteln.

„Wenn das Gericht am Ende ausführt, dass es Mollath unbenommen bleibe, erneut Wiederaufnahmeanträge zu stellen, dann ist das meines Erachtens nur noch zynisch.“ Die Richter wüssten schließlich genau, dass bei einem erneuten Antrag alle bereits vorgebrachten Gründe nicht mehr zählen. „Wenn sie das nicht wissen, dann kennen sie sich nicht aus und das wäre noch schlimmer.“

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“

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