Absurder Strafprozess wegen 50 Cent Pfandwert, Anklageerhebung, zwei Strafprozesse, 100 EUR Ordnungsgeld für die Geschädigte, Vorführbefehl, Freispruch, weit über 1000 EUR Verfahrenskosten, 30.04.2015

Absurder Strafprozess wegen 50 Cent Pfandwert, 30.04.2015

Gäbe es eine Hitliste der absurdesten Anklagen, würde Aktenzeichen 262 Js 109/15 der Staatsanwaltschaft Hagen einen Spitzenplatz belegen. Gegenstand des Verfahren ist der Diebstahl zweier (leerer!) Coladosen – Pfandwert: 50 Cent. Das wird schnell erledigt sein, sollte man bei der vermeintlichen Überbelastung der Jusitz denken. Mitnichten: Es folgte Anklageerhebung, zwei Strafprozesse, Ordnungsgeld, Vorführbefehl – und nicht zuletzt – jede Menge Kosten für die Staatskasse. Und dann war da ja noch dieses ominöse öffentliche Strafverfolgungsinteresse.

Der Vorgang ist einfach zu erfassen: Eine junge Frau beobachtet von ihrem Balkon in der vierten Etage, wie zwei Männer die Hagener Remberg­straße entlang gehen. Einer zieht einen Trolley hinter sich her. In Höhe ihres Hauses verschwindet der Mann ohne Trolley kurz im Hausflur, der andere zieht weiter. Die Zeugin auf dem Balkon vermutet Böses und ruft die Polizei. Zu Protokoll gibt die Frau, aus ihrem im Hausflur abgestellten Kinderwagen würden zwei leere Coladosen fehlen – stellt jedoch keinen Strafantrag. Warum nicht, fragte die WAZ später: „Das war mir zu läppisch. Ich wollte das nicht.“

Natürlich werden die vermeintliche Diebe mitsamt ihrem blauen Trolley gestellt, es handelte sich um Pfandsammler, 28 und 35 Jahre alt. Sie bestreiten heftig, die beiden Dosen gestohlen zu haben. Dennoch stellt die Polizei den Trolle samt dem Inhalt sicher, immerhin könnte es sich um Diebesgut handeln und listet im Protokoll auf: „19 leere Flaschen Bier, 10 leere PET-Flaschen, eine leere Coladose.“ Ja, nur eine Dose – die zweite muss sich folglich in Luft aufgelöst haben …

Absurde Anklage wegen zwei leerer Coladosen, Der Westen, 30.04.2015

Der Angeklagte (28), der im Hausflur gewesen ist, erscheint erst gar nicht. Er soll verhaftet und zum nächsten Termin vorgeführt werden. Auch die Frau, der die leeren Coladosen abhanden kamen, erschien nicht als Zeugin. Gegen sie wurden 100 Euro Ordnungsgeld verhängt.

Freigesprochen wurde der Angeklagte (35) mit dem Trolley. Seinen Verteidiger Hans-P. Weiskirch muss nun die Staatskasse bezahlen, rund 800 Euro. Der Anwalt: „Wenn solche Kinkerlitzchen angeklagt werden, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Justiz überlastet ist.“

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Warum hat man die Coladose nicht zum LKA geschickt und Fingerabdrücke genommen oder diese auf DNA-Spuren untersucht?
Hätten Fingerabdrücke mit der Person übereingestimmt, die diese zu letzt in der Hand hatte, dort wo diese vermeindlich gestohlen worden ist, dann hätte man nachweisen können, dass diese eine Dose zumindest gestohlen worden ist.

Was soll vertuscht werden? Wollte man den Täter vielleicht gar nicht überführen?

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