FBI-Skandal. Irrtum mit Methode zum Nachteil des Angeklagten. Auch die deutsche Justiz kennt Willkür und Scheinexperten, 24.04.2015

Falsche Gutachten des FBI hatten verheerende Folgen. Aber auch die deutsche Justiz kennt Willkür und Scheinexperten

Schon wieder die USA! Jener Staat, in dem es vorkommt, dass Giftspritzen ihre Wirkung verfehlen und Schwarze von der Polizei hinterrücks erschossen werden. Nun kommt auch noch heraus, dass die Bundespolizei, das FBI, zwischen 1980 und 2000 mit falschen Haaranalysen zur Verurteilung von Angeklagten beigetragen hat.

Aufgedeckt hat den Skandal das sogenannte “Unschuldsprojekt”, eine Organisation, in der Anwälte mithilfe von Jurastudenten alte Strafurteile überprüfen. 268 Fälle wurden bislang gecheckt, in fast allen waren die Haaranalysen falsch – und stets zuungunsten des Angeklagten. 32 Personen wurden zum Tode verurteilt, 14 sind bereits tot.

Wir in Deutschland haben trotzdem keinen Anlass, uns überlegen zu fühlen. Dergleichen geschieht auch bei uns, und wir können froh sein, dass es bei uns keine Todesstrafe mehr gibt. Auch bei uns finden nämlich mitunter Scharlatane vor Gericht Gehör: Da treten angebliche Spurensachverständige auf, die versuchen, mit unseriösen Fasergutachten zu beeindrucken, oder Anthropologen, die vorgeben, Bankräuber auf einem Überwachungsvideo anhand ihrer Ohrenform oder Vergewaltiger aufgrund eines strumpfsockigen Fußabdrucks identifizieren zu können.
Das Landgericht Nürnberg folgte 1997 in einem Urteil sogar den Ausführungen eines österreichischen Polizei-Profilers, der den Angeklagten kurzerhand einem angeblichen “Tätertyp” zurechnete. Der Mann wurde ohne Beweise wegen Mordes verurteilt, und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Der Strafrichter mag sich in der Strafprozessordnung auskennen – von der Rechtsmedizin und anderen forensischen Wissenschaften versteht er auch bei uns nicht viel. Weder im Studium noch im Vorbereitungsdienst wird jungen Juristen viel von dem beigebracht, was sie – herablassend – als Hilfswissenschaften bezeichnen. Und schon gar nicht lernt der Richter, einen Sachverständigen von jemandem zu unterscheiden, der sich bloß dafür hält. Der Richter muss sich das nötige Wissen – oft auf Kosten seiner “Kundschaft” – im Laufe der Jahre selbst erwerben. Die Rolle des Sachverständigen ist zwar die des Gehilfen, doch er ist ein eigenartiger Gehilfe: einer, der dem Meister überlegen ist.

Es ist zu befürchten, dass Skandale wie der in den USA in Deutschland nur deshalb nicht publik werden, weil es bei uns kein “Unschuldsprojekt” gibt, also niemanden, der systematisch die Qualität alter Strafurteile überprüft:
Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums werden nur ungefähr neunzig Verfahren pro Jahr neu aufgerollt. Dabei wird nicht einmal erfasst, ob die Wiederaufnahmen zugunsten oder zuungunsten des Verurteilten durchgeführt werden. Auch nicht, zu welchem Ergebnis sie jeweils führen oder wie der Tatvorwurf lautete. Das Desinteresse von Politik und Wissenschaft an den Fehlerquellen im Strafprozess scheint Methode zu haben. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich als die “objektivste Behörde der Welt”, kümmert sich aber so gut wie nie um späte Gerechtigkeit – im Gegenteil, sie sperrt sich meistens gegen die Wiederaufnahmebemühungen von Verteidigern. Das Aufdecken von Fehlurteilen bleibt wenigen Unbeirrbaren unter den Strafverteidigern überlassen, die in der Regel auch noch für Gotteslohn arbeiten. Denn ihre Mandanten sind ruiniert. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Gutachter, Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.