Abwegige Entscheidungen, die es in der Justiz gar nicht gibt, 2008

“Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008

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