“Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008
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“Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008
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