Hells Angels Prozess, Richter stellt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung: Hannoversche Allgemeine 20.12.2008

Das überraschend schnelle Ende des Prozesses gegen 14 Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ am Dienstag hat möglicherweise juristische Konsequenzen. Ein Amtsrichter aus Rinteln stellte beim Generalstaatsanwalt in Celle gegen die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige.
Er sehe in der milden Strafe einen „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“, sagte Amtsrichter Christian Rost der HAZ. Rost beschuldigt die Beteiligten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.
Das Gericht habe „die Angeklagten unter Beugung des Rechts der gerechten Strafe entzogen“, rügt der Richter, der seit 28 Jahren am Rintelner Amtsgericht tätig ist. Das milde Urteil wirke sich auf die Glaubwürdigkeit der Justiz aus: „Wie soll ich das jungen Straftätern erklären, die sich weniger haben zuschulden kommen lassen und dafür einsitzen sollen?“
Rost glaubt, dass die Anklagebehörde genug gegen die Männer in der Hand gehabt habe, „sonst hätten sich die Verteidiger nicht auf den Deal eingelassen“.
Der 57-jährige Christian Rost ist als Kritiker des juristischen Kungelns bekannt. Das Mitglied der Grünen und ehemalige Mutlangen-Blockadeur hatte unter anderem gegen das Urteil für Peter Hartz gewettert, weil er ihm zu „billig davongekommen“ sei.
Zwar stuft er den juristischen Erfolg seiner Anzeige als gering ein. „Mein eigentliches Anliegen ist aber, dass die gefährliche Dealpraxis in der Bevölkerung diskutiert wird“, sagt er. Das zuständige Landgericht in Verden wollte die Strafanzeige nicht kommentieren.

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