ADAC-Juristin als Managerin schickt Sohn mit Rettungs-Jet in den Badeurlaub, 29.01.2014

Was tun, wenn der Sohn den Flieger in den Urlaub verpasst? Offenbar kein Problem, wenn man beim ADAC ist, Focus 29.01.2014

Eine Top-Managerin soll ihren Sohn einfach in einen Rettungs-Jet gesetzt haben. Ziel: Ein sonniger Badeort. Nun wird außerdem bekannt, dass auch ADAC-Regionalmanager Rettungshubschrauber nutzten. Offiziell zur “Außendarstellung der Luftrettung”.

In der Affäre um die Privatnutzung eines ADAC-Rettungsjets im August 2012 kommen immer neue Details ans Licht. Nach einem Bericht der “Bild”-Zeitung vom Mittwoch handelt es sich in diesem Fall um die Geschäftsführerin der ADAC-Service-Gesellschaft Karin S., die ihren Sohn und dessen Freund in einem ADAC-Rettungsflieger in den Urlaub nach Ägypten geschickt hatte.

Als der Verstoß gegen die ADAC-Richtlinien (“Missbrauch von Rettungsgeräten”) aufflog, trat die Top-Managerin am 20. Februar 2013 vom Management der ADAC-Service-Gesellschaft zurück, heißt es in dem Bericht weiter.

Sohn und Freund verpassen Flug nach Ägypten

Der Sohn der Juristin und dessen Freund hatten im August 2012 den Abflug in den Urlaub nach Ägypten verpasst. Die Managerin, zu deren Aufgaben beim ADAC auch der “Aero-Dienst” mit 12 Flugzeugen gehörte, organisierte den Jungen demnach zwei Plätze im ADAC-Rettungsflieger, einem mit Intensivmedizin-Geräten ausgerüsteten Ambulanzjet für schwere Notfälle.

Wie die Zeitung weiter schreibt, ging der Flug von Nürnberg aus am 4. August über 3392 Kilometer in den ägyptischen Badeort Scharm El-Scheich am Roten Meer. An Bord sei neben dem Piloten auch ein Notarzt gewesen, der einen kranken Deutschen aus Ägypten abholen sollte. Die beiden Jungen hätten auf Notsitzen gesessen, die im Flieger eigentlich für Angehörige von Verunglückten vorgesehen sind.

Flog ADAC-Boss privat mit dem Hubschrauber?

Der ADAC steht in der Kritik, nachdem Manipulationen beim Autopreis “Gelber Engel” bekannt wurden. Außerdem soll beispielsweise Club-Präsident Peter Meyer mit einem ADAC-Hubschrauber nicht nur zu dienstlichen Terminen, sondern auch von einem Geschäftstermin nach Hause geflogen sein. Unter anderem wegen der Hubschrauberflüge hat die Münchner Staatsanwaltschaft eine Vorprüfung eingeleitet. Zudem prüft das Münchner Amtsgericht, ob der ADAC mit seinen rund 19 Millionen Mitgliedern künftig noch den Status eines Vereins haben darf. …

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