Strafvereitlungen, Rechtsbeugungen, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige bei der StA Oldenburg und beim AG-Cloppenburg, 16.09.2012.

Braune NS- und kommunistische Justizverbrecher-Ideologie – bei der StA Oldenburg und beim AG Colppenburg

Veröffentlichung der schriftlichen Mitteilung an den Niedersächsischen Landtag sowie an die im Landtag vertretenden Fraktionen vom 11. September 2012.

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss Aktz. 1W 23/01 festgestellt, dass Richter im Straf- und Zivilverfahren und die den Wortschatz “Querulant” verwenden, sls befangen gelten und diese haben den richterlichen Vorsitz im Verfahren umgehend abzugeben. Diesen verleumderischen Wortschatz verwendenten auch Staatsanwälte der StA Oldenburg bei einer öffentlichen Anfrage durch ein Ratsmiglied der Stadt Delmenhorst.

Nachfolgend die Textabschrift an den Landtag in Hannover :

Gerhard Krieg
Ingrid-Straße 23a
27751 Delmenhorst

Nur per Telefax: (0511) 30 30 – 2806

An
die Abgeordneten
der im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien
Hinrich Wilhelm Kopf Platz 1

30159 HANNOVER

Beschwerde gegen die Niedersächsische Justiz Pet. 02265/01/15 der Jahre 2005/2006

Beweis der bandenmäßigen Strafvereitlungen, Rechtsbeugungen, Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige.

Braune NS und kommunistische Justizverbrecher-Ideologie sowie Richterrhetorik – innerhalb der Staatanwaltschaft Oldenburg und beim Amtsgericht Cloppenburg.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in der Anlage übermittle ich den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Schriftsätze an den GStA in Oldenburg sowie an die StA Oldenburg zur Kenntnisnahme.

Der Landtag sowie die Landesregierung haben es über Jahre zu diesen nicht hinnehmbaren Ausuferungen zu strafbar handelnden Staats-. und Justizbeamten im „Demokratischen Rechtsstaat Niedersachsen“ kommen lassen. Keiner von den nachfolgend Genannten wurde bisher zur rechtlichen Verantwortung gezogen.

Aus der rechtlichen Sicht der Niedersächsischen Justiz mit brauner NS-Ideologie ist querulantorisch gemäß Art. 20 Abs. 4 GG mit Art. 3 Abs.1 GG und Art. 1 GG:

1.Vorsätzliche Anstiftung zum bandenmäßigen Drogenhandel – Beschuldigter StA Roland Herrmann und heutiger LOStA der StA Oldenburg und Andere, Az. 103 Js 3848/03 mit 6 Zs 939/03, Fälschung der Tatzeit in der Ermittlungsakte durch StAin Oelfke StA Verden um zwölf Jahre. LOStA Trendtmann aus Verden, der LOStA beim GStA in Celle – Frau Nemetscheck untersagte zur Aufklärung dieses und möglicherweise weiterer Verbrechen, die Abgabenachricht gegen den Anzeigenerstatter. Frau Justizministerin Heister-Neumann sprach von Vermutungen anstatt vollständig aufzuklären. Dieses Verbrechen ist aufgeklärt, der Bürger Bernd Johann Wilhelm B. aus Verden/Dauelsen hat als Drogenabhängiger im Auftrag der Justiz und Polizei sowie mit Wissen und Duldung der Politik in den Jahren 1987/1988 Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gekauft und verkauft.

2.Vorsätzliche bandenmäßige Beweismittelunterdrückung der Rechtsbeugung im Amt zur Abgabenordung, Az. 1141 Js 40469/04 von StA Dr. Lehmann der StA Hannover, Fachaufsichtsführender und Mitwisser der GStA Harald Range.

3.Vorsätzliche uneidliche Falschaussage und Anschuldigungen Steuerfahnder Hörding, richterlich dokumentiert durch Amtsrichter Barre AG Verden Az. 4Cs 301 Js 28583/01 mit NZS 522 Js 37725/02.

4.Vorsätzlich und falsche Anschuldigung durch StA Dyballa und StA Müller- Wolfsen der StA Verden Az. 103 Js 60310/02 ebenfalls dokumentiert am LG Verden durch Richter Ambrecht, Fachaufsichtsführender und Mitwisser der GStA Harald Range.

5.Beweismittelunterdrückung und Vernichtung von Bankunterlagen durch Steuerfahndung Hannover Az. P 1007-60-1 vom 23.03.2011.

6.Rechtsbeugung der Abgabenordnung in einem besonders schweren Fall durch Finanzgericht Hannover Az. 16 V 10089/03 – im Zusammenhang mit Punkt 2 der Aufzählung, Fachaufsichtsführende und Mitwisser der GStA Harald Range sowie der GStA in Oldenburg Heinz Rudolf Finger.

7.Vorsätzliche bandenmäßige Strafvereitlung der schweren Steuerhinter-ziehung durch FA Delmenhorst zur Steuernummer 57/124/02617, Fachausichtsführende und Mitwisser der GStA in Oldenburg Heinz Rudolf Finger sowie der GStA in Celle Herr Harald Range.

8.Beugung des Niedersächsischen Meldegesetzes (Divergenz) durch StA und GStA Oldenburg zur Vertuschung eines schweren Prozessbetruges sowie Verletzung des Datenschutzgesetzes beim Amtsgericht Wildeshausen. Der Datenschutzbeauftrage des Landes Niedersachsen erklärte schriftlich dazu, das Amstgerichte keine öffentlichen Institutionen sind und damit nicht dem Datenschutz unterliegen.

Az. NZS 512 Js 50398/09 durch Beteiligte, Amtsrichterin Frau Dr. Warnken sowie Obergerichtsvollzieher Gertjen aus Hatten zur Pet. 02265/01/15 Landtag Hannover.

Mitten im Geschehen sowie juristisch und politisch verantwortlich war mit seit 2004, Herr Christian Wulff, ehemaliger Minister- und ehemaliger Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Ich ende hier mit den Aufzählungen unangreifbarer Vorwürfe, da ich sonst noch zwei weitere Seiten von Vergehen/Verbrechen Niedersächsischer Staats-
und Justizbeamter hier aufzeigen müsste.

Hochachtungsvoll

Gerhard Krieg
Ehemals politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied der Piratenpartei Deutschlands
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage: Blatt 26 des Verhandlungsprotokolls – Beweismittel
Schriftsatz an GstA Finger vom 04. Sept. 2012

Cc : EGMR zum Az. 17132/09
Bundeskanzleramt zum Az. 131-K-500617/12/0001
Richterschaft beim Bundesverfassungsgericht
zum Az. 2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2231/09
Richterschaft beim BGH
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