Am AG-Minden kein Schadenersatz für anwaltliche Beratung aufgrund einer Hausdurchsuchung bei einem Unschuldigen

Soweit ein Strafverfahren unzulässigerweise gegen jemanden geführt wird incl. einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung und man aufgrund der Unschuld für seine Aufwendungen zu entschädigen ist, dann erhält man die Kosten eines Anwaltes der einen bezügl. einer Hausdurchsuchung beraten hat am AG-Minden nicht ersetzt obwohl der BGH eindeutig entschieden hat, das einem die Anwaltskosten in einem solchen Fall ersetzt werden müssen:
‘Grundsätzlich war der Kläger befugt, einen Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung hinzuzuziehen. Anwaltlicher Rat und anwaltliche Hilfe sind geeignet, eine sachdienliche, sachgerechte Verteidigung gegen den vom Gesetz als schwerwiegend bewerteten, für entschädigungspflichtig erklärten Eingriff in den Rechtskreis des Betroffenen zu gewährleisten’ (vgl. BGH NJW 1977, 957 ff.).

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