Am AG Minden ist es Richtern erlaubt für andere Bürger ohne eine Vertretungsvollmacht des Bürgers zu haben bei Gericht Anträge zu stellen (Klage einzureichen). Die Rücknahme des Antrages und alle darausfolgenden Kosten muß der Bürger dann selbst bezahlen. Es kann sein das man sogar erst noch Beschwerde beim LG Bielefeld einlegen muß, damit man den Antrag überhaupt zurücknehmen kann für ein Rechtmittel (Klage) das man garnicht beantragt hat, weil der Richter am AG über den Antrag entscheidet und dann seine eigene vollkommen rechtswidrige Entscheidung wieder zurücknehmen muß! Und das muß man auch alles als Bürger selbst bezahlen.
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