Amtsgericht Berlin Tiergarten 352 Gs 4/2007 – 5 Wi Js 2619/05, Beschlagnahme einer Kamera wegen filmen eines Polizeigebäudes

PolizeigebäudeAmtsgericht Berlin Tiergarten 352 Gs 4/2007 – 5 Wi Js 2619/05, Beschlagnahme einer Kamera wegen filmen eines Polizeigebäudes
Die Polizei beschlagt eine Kamera, weil damit ein Polizeigebäude gefilmt worden ist, weil das Gebäude das Recht am eigenen Bild geltend macht.
Vor Gericht hat die Begründung allerdings keinen Bestand.
Die Kamera wurde jedoch zu Recht beschlagnahmt, weil das Gebäude sein Urheberrecht geltend macht.
Ein Urheber hat einen Schutz auf sein Werk und damit der Architekt am Gebäude, wenn das Gebäude eine bestimmte architektonische Schöpfungshöhe aufweist.
Wer ein Gebäude von kultureller Bedeutung filmt, wie zB. den Reichstag oder das Brandenburger Tor verstößt gegen das Urheberrecht des Architekten und das ist für das Gebäude unerträglich.

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