"Auf den Richter verzichten", Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 14

Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des deutschen Richterbundes
Richter stehen, wenn sie über Freiheitsentziehungen oder eine Hausdurchsuchung entscheiden, mit ihrer Unabhängigkeit für die Sicherung einer hohen Rechtsstaatlichkeit. Aber auch die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, nach den gleichen Prüfungsmassstäben vorzugehen – und dies tun sie auch.
Focus: Die Betroffenen nehmen den Anwalt eher als Ankläger wahr…
Frank: …als Partei im Prozess. Das liegt aber daran, dass ihm dort ein Verteidiger gegenübersteht. Das betrifft aber nur einen Bruchteil der staatsanwaltlichen Arbeit. Die Staatsanwaltschaft ist zu strikter Objektivität verplichtet. Viele Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Das prägt ihr berufliches Selbstverständnis.

Da wird einem dann klar warum keine Krähe der anderen ein Auge aushackt und es man häufig gemeinsam beim Bürger macht. Staatsanwälte ermitteln häufig nicht wegen Rechtsbeugung ihrer Richterkollegen und bestimmen zusammen mit den Richtern das Protokoll in Strafverfahren usw. usw. Auf den Richter kann man häufig verzichten, weil in der Praxis eben gemeinschaftlich untereinander gekungelt wird und einer nur Handlanger des anderen ist. Würden alle ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben korrekt ausüben, dann könnte man auf den Richter umso weniger verzichten. Wer es noch nicht gemerkt hat: Chef des deutschen Richterbundes ist ein Staatsanwalt!
“Arbeitsteilung” Focus Nr. 32, 04.08.2008, Seite 82
Was hier der Chef des deutschen Richterbunds, Christoph Frank, von sich gibt ist ein absoluter Skandal. Lauf Artikel 101 GG dar niemanden der gesetzliche Richter entzogen werden. Der Vorschlag von Herrn Frank, bestimmte Verfahren von Staatsanwälten durchführen zu lassen, ist schlichtweg verfassungswidrig. Die absolute Skandalmeldung dabei ist, dass viele Kollegen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wechseln würden und diese ihr berufliches Selbstverständnis präge. Ein Staatsanwalt ist Teil der Exekutive, ein Richter gehört zur Judikative und hat damit unabhängig zu sein. Das steht im krassen Gegensatz zur im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung. W. Sailer
Tragisch ernüchternde Beschreibung der Beseitigung der Gewaltenteilung von Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Direktor des Sozialgerichts a.D.:
“….es geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt….Die Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten abzuhängen…. Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist aber….im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt….den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen….” [So Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen]. Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Machtträger übertragen wurde und unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage. Zitat Paulus van Husen: “Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu.”

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