Anwalt schlägt unanständiges Geschäftsmodell vor, Abmahnindustrie, 23.11.2009
Lachnummer: Im Anhang eine Porno-Liste, veröffentlicht ein Anonymus im Netz den vertraulichen Brief eines Rechtsanwalts.
Titel von Pornofilmen, auf acht Seiten nüchtern notiert, lesen sich sehr, sehr lustig. Doch die Netzwelt lacht derzeit weniger über eine Auflistung von Hardcore-Filmchen als über einen vertraulichen Brief, dem die explizite Liste als Anhang beigefügt war. In dem unterhaltsamen Schreiben, das ein Anonymus auf dem Portal Wikileaks veröffentlicht hat, wendet sich allem Anschein nach der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier an einen britischen Kollegen, um ihm ein Geschäftsmodell vorzustellen.
Darin beschreibt der Anwalt detailliert das “Geschäftsmodell Abmahnen”. Die Anwaltskanzleien erhielten 37,5 Prozent der Einnahmen, zu denen der Rechtsverletzer per Abmahnung verdonnert wird. Dem Schreiben nach sind darin auch die Rechtsanwaltskosten enthalten. Der Rechteinhaber dagegen, der die Firma DigiProtect mit der Suche nach Urheberrechtsverletzungen beauftrage, habe keine Kosten.
“Die Kanzlei Kornmeier fordert Anwaltskosten, von denen sie weiß, dass sie nicht entstanden sind”, fasst der Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de den Fall zusammen. “Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug.” Auch Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf (lawblog.de) kommentierten den Fall öffentlich. Beide Juristen vertreten Abgemahnte.
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