Augsburger Polizistenmord: Wieso gibt es 51 Urteilsexemplare? Gemäss Anwalt sei Mittäterschaft nicht belegt, 25.10.2014

Augsburger Polizistenmord: Wieso gibt es 51 Urteilsexemplare?, SAT1 Bayern, 25.10.2014

Die beiden Brüder Raimund (60) und Rudolf (58) sollen den Polizisten Mathias Vieth nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd im Oktober 2011 förmlich hingerichtet haben. Rudolph R. wurde am 27. Februar 2014 zu lebenslänglich plus Sicherungsverwahrung verurteilt. R. hatte bereits 1975 bei Augsburg einen Polizisten erschossen und dafür fast 20 Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rudolf R. verurteilt worden war, ließ das Landgericht Augsburg 51 Urteilsexemplare drucken. Äußerst ungewöhnlich, denn wenn alle Verfahrensbeteiligten einen Druck erhalten sollten, käme man höchstens auf 25. Bis dato hat das Gericht dazu noch nicht konkret Stellung bezogen. Auch komisch, die Wortwahl des letzten Satzes:

“Zwei Polizeibeamte, ermordet durch des Angeklagten tückische Hand, sind aus Sicht der Kammer genug.”

An dieser Stelle wird es verzwickt. Der Strafverteidiger von Raimund M., Adam Ahmed, hält das Vorgehen des Gerichts für rechtswidrig. Über 700 Mal sei sein Mandant in dem Urteil als Mittäter beschrieben worden. Dies sei nicht belegt.

Gegenüber Sat.1 Bayern erklärt der Rechtsanwalt:

“Wenn wir davon ausgehen, dass eines der Urteil von einem Zeugen gelesen wurde, können wir im Verfahren gegen Raimund M. nicht mehr sicher sein, dass dieser Zeuge objektiv ist.”

…Noch eine Frage drängt sich an dieser Stelle auf: Woher kommt die ungerade Zahl von 51? Warum wurde 51 und nicht 50 Exemplare gedruckt? Für Ahmed sieht das nach einer Vorbestellung à la Amazon aus. …

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