Streit um Absprache: Gericht spricht angeklagten Anwalt frei, spiegel-online, 01.04.2011
Ende einer Justizposse: Der Anwalt Stephan Lucas soll eine Absprache mit Richtern falsch wiedergegeben haben. Dafür wurde er vor demselben Augsburger Gericht wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt – und nun freigesprochen. Das Urteil sparte dennoch nicht mit galligen Kommentaren.
…Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Lucas hatte nämlich für einen Mandanten, der wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden war, Rechtsmittel eingelegt. In der Revisionsbegründung trug er vor, zwei Richter der Kammer, vor der jene Drogensache verhandelt worden war, hätten dem Angeklagten für den Fall, dass er gestehe, eine Strafe von weniger als fünf Jahren in Aussicht gestellt; andernfalls müsse er mit “zweistellig” rechnen.
Lucas’ Mandant gestand nicht. Aber dem Verteidiger gelang es, die Anklagevorwürfe zu einem großen Teil zu entkräften. Von 130 Kilo Rauschgift blieben am Ende nur 25 übrig. Dafür wurde der Angeklagte zwar nicht “zweistellig” bestraft. Aber Lucas schien die “Sanktionsschere” zwischen dem angebotenen und dem verhängten Urteil denn doch zu weit geöffnet. Er machte in der Revision einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens geltend.
In dienstlichen Stellungnahmen gegenüber dem Bundesgerichtshof bestritten die Richter, je eine Zusage gegeben zu haben. Es sei ihnen auch nicht bekannt, ob es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine Absprache gegeben habe.
Der 1. Strafsenat glaubte den Kollegen und versah die Zurückweisung der Revision mit dem Hinweis, man habe “mit Befremden” zur Kenntnis nehmen müssen, belogen worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft erhob, ohne die Sache zu ermitteln, Anklage gegen den Verteidiger.
…Denn was, wenn ein Verteidiger in einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht etwa einen Sachverhalt schildert, den die Richter bestreiten? Muss er dann mit einer Anklage rechnen? Müsste er sich nicht ständig selbst zur Ordnung rufen, zensieren, überlegen, ob ihm etwas passieren könnte, wenn er sich nicht willfährig den Erwartungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft beugt?
…Und dann folgte eine Urteilsbegründung so voller Gift und Galle, wie man sie kaum je hört. “Auf der Anklagebank sitzt ein Rechtsanwalt, der mit einem immens großen Ego ausgestattet ist”, kritisierte der Vorsitzende und hielt es für nötig zu erwähnen, dass Lucas in einer Fernseh-Gerichtsshow bisweilen einen Staatsanwalt mime, dass sich seine Kanzlei in der Münchner Fußgängerzone befinde – was offenbar heißen sollte, dass Lucas gut im Geschäft sei – aber nur relativ wenig Einkommen versteuere. “Wir gehen hier von einer Lüge aus”, las der Vorsitzende aus seinem Urteilsmanuskript ab.
Und wer bei der Steuer lügt, so sieht es wohl das Augsburger Gericht, der lügt auch sonst.
Zu den Aussagen der betreffenden Richter, die sich als Zeugen partout nicht erinnern konnten oder jede Art von Zusage abstritten – kein Wort. Immerhin ein paar Spitzen gegen die Staatsanwaltschaft: “Fast an jedem Verhandlungstag bekamen wir etwas Neues zu hören. Es wäre schon schön gewesen, wenn dem Gericht zum Beispiel der Sitzungsbericht der Staatsanwältin Katarina Klokocka bekannt gewesen wäre”, so Junggeburth. Aus diesem Bericht, den die Staatsanwaltschaft erst nach längerem Hin und Her herausgab, ging nämlich hervor, dass seinerzeit bereits am ersten Verhandlungstag zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine mögliche Strafobergrenze – je nach Geständnisbereitschaft – gesprochen worden war.
Wer hat nun gelogen oder sich vielleicht falsch erinnert?…
Unsere Justitz bewegt sich immer mehr auf das Niveau von 1942 zu.
Und niemand hält das auf 🙁
Jeder dritte Jurastudent will die Todesstrafe zurück, auch Folter soll erlaubt sein, 14.10.2014
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