Bayerische Richtergesetz ist das rückständigste Deutschlands mit der Besetzung hoher Richterposten durch treue CSU-Diener, 27.09.2016

Bayerisches Richtergesetz, “Ein intransparentes Ausguckverfahren”
Abrechnungsbetrug und mögliche politische Einflussnahme auf die Justiz – darum ging es im Untersuchungsausschuss “Labor” des Bayerischen Landtags. Nicht nur Grüne und Freie Wähler auch der Richterverein fordert eine Reform.

“Es ist hier noch so, wie es damals vor mehr als 130 Jahren Leonhard, der preußische Justizminister, beschrieben hat. Solange ich über die Beförderung der Richter bestimme, mag ich ihnen gerne die sogenannte Unabhängigkeit konstatieren.”
Walter Groß, Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins

Spitzenpositionen werden in Bayern nicht einmal ausgeschrieben. Dazu zählen die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Landesarbeitsgerichts, des Landessozialgerichts, der Finanzgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs und auch die Generalstaatsanwälte. “Ich würde das Verfahren als intransparentes Ausguckverfahren beschreiben”, so Groß. Eine echte Unabhängigkeit der Justiz sei damit nicht gegeben, …

“Natürlich werden die nie sagen, wir setzen an die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts einen treuen CSU-Diener. Das werden die nie sagen. Aber dass bei der Auswahl derjenigen, die überhaupt in Betracht kommen, das mit eine Rolle spielen kann, das wird man nicht bestreiten können. Und das ist doch der Grund, warum die CSU und die Staatsregierung diese Vorschrift im Bayerischen Richtergesetz mit Zähnen und Klauen verteidigen. Weil sie diesen Einfluss sich behalten wollen.”
Franz Schindler, rechtspolitischer Sprecher der SPD in Bayern

Die bayerische Staatsregierung weigert sich seit Jahren, eine umfassende Justizreform überhaupt zu diskutieren.

Die Präsidenten des LG-Coburg und des OLG-Bamberg unterstellen sich direkt der Exekutive:

Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen und uns der Exekutive zu unterstellen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehen

Hinzu kommt noch ein “Systemfehler” durch kollegiale korrupte Kumpanei in einer “großen Familie”: “Systemfehler” in der bajuwarischen Justiz, Der Spiegel 51/2013

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert