Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981

Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981

Mit zweierlei Maß beurteilen deutsche Richter ihre Unbefangenheit. Ganze Gerichte verweigern sich, wenn über einen Zunftkollegen zu verhandeln ist. Die Beschwerden anderer über Ton und Parteilichkeit in der Justiz, das belegen Untersuchungen, haben dagegen keine Chance. Es herrscht der “unreflektierte Richter”..

Als der Rechtsanwalt und Notar Manfred Fluck aus Limburg in der Rolle des Angeklagten erscheinen sollte, urteilten die 19 Richter des dortigen Landgerichts erst mal über sich selbst. Denn dem Juristen, der seinem Mandanten bei einem Erpressungsversuch geholfen haben soll, hatten alle schon mal nahegestanden.

“Die Anwälte”, bemerkte Landgerichtspräsident Rudolf Mädrich, “trifft man hier ja alle Augenblicke, dienstlich oder draußen auf dem Flur.”

Die Richter der zuständigen Dritten Strafkammer stellten als erste einmütig fest, daß diese Begegnungen ein “Verhältnis” begründeten, das nach Paragraph 30 der Strafprozeßordnung (StPO) ihre “Ablehnung rechtfertigen” könnte. Über die Selbstanzeige richterlicher Befangenheit hatten nun die Ersatzrichter zu entscheiden. Doch auch sie fühlten sich gehemmt. “Ich habe die Akten heute eingesehen”, schrieb einer in den Umlauf, “eine weitere Stellungnahme habe ich nicht abzugeben.”

Da waren es nur noch zwei. Vorsitzender Richter Ulrich Sanner, 56, erinnerte sich, daß er den Angeschuldigten “seit über 12 Jahren” kannte. In “persönlichen Gesprächen über rechtspolitische Fragen”, formulierte Sanner seine Selbstzweifel, sei es “fast ausnahmslos zu einer Übereinstimmung der Auffassungen gekommen, und zwar auch über Fragen der Rechtsethik und des anwaltlichen Standesrechts”.

Als neunzehnter und letzter kehrte der Präsident in sich. Politisch, wog Mädrich (CDU-Mitglied) ab, stand der Angeschuldigte (SPD-Mitglied) auf der anderen Seite, doch hatte er ihm vor Jahren auch mal bei “der Beschaffung von Material für die Doktorarbeit” geholfen. Auch Mädrich hielt sich für befangen.

Das Landgericht Limburg, das sich durchgängig — vom Proberichter bis zum Präsidenten — für verhandlungsunfähig erklärt hatte, wurde wieder instand gesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt griff sich die Selbstanzeigen der beiden dienstältesten Richter heraus und sah “bei verständiger Würdigung” keinen Anlaß, “Mißtrauen gegen ihre Unparteilichkeit” zu hegen. Die Beziehung zwischen Präsident Mädrich und Anwalt Fluck, fanden die OLG-Richter, gehe über ein unerhebliches, “nur lockeres persönliches Verhältnis nicht hinaus”. Von dem Vorsitzenden Sanner könne “erwartet werden”, daß er trotz seines guten Eindrucks vom Angeklagten “in der Lage sei, unparteiisch zu urteilen”.

Es ist weitläufige Praxis der deutschen Justiz: Steht einer aus der Branche vor Gericht, halten sich Richter reihenweise für befangen. Zieht aber ein anderer, namentlich ein Angeklagter, ihre Unbefangenheit in Zweifel, so fühlen sie sich souverän.

Die 58 Richter des Amtsgerichts Hannover wollten nicht verhandeln, als sich ihr Vizepräsident Wolf Kayser wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht zu verantworten hatte. Die Kollegen im benachbarten Burgwedel mußten einspringen.

Ganz anders in Bremen: Während des Prozesses gegen den mutmaßlichen Anarchisten Wolfgang Quante in Bremen hatte der Kammervorsitzende Eberhard Penning der Verteidigerin des Angeklagten erzählt, er könne “ja verstehen, wenn Herr Quante oder seine Freunde den Plan fassen, mich abzuknallen”. Aber er würde, das S.36 wünschte sich Penning, “noch gerne ein paar Jahre auf dem Balkon sitzen”. Der Hinweis der Verteidigerin, ihr Mandant habe niemanden umbringen wollen, ließ der Richter nicht gelten. “Ach, wissen Sie, mein Schwager, der Anti-Nazi war, sagte immer”, berichtete der Richter am Telephon, “wer sich ein Gewehr kauft, der will auch schießen.”

Als der Angeklagte von den Ängsten hörte, lehnte er den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch Penning hielt sich weiterhin für einen objektiven Richter. Er habe, lautete seine dienstliche Erklärung, nur “allgemeine Betrachtungen” angestellt. Unter Pennings Vorsitz verurteilte die Bremer Staatsschutzkammer den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil mit der Begründung auf, Richter Penning habe aus der Sicht des Angeklagten “eine nicht mehr ganz unvoreingenommene und unparteiliche Haltung” eingenommen. …

Der leicht vollzogene Ausstieg der sonst so standhaften Richter veranlaßt die Justiz, jetzt öfter mal den Kollegen den Fluchtweg abzuschneiden. Die “bloße Zugehörigkeit zu demselben größeren Gericht”, rief das Oberlandesgericht Zweibrücken 39 Richter zurück zum Prozeß gegen einen Landgerichtsrat, der betrunken Auto gefahren war, begründe “nicht die Besorgnis der Befangenheit”. …

Geradezu feige sei es, fand das OLG Celle, daß alle Richter eines Landgerichts im Niedersächsischen sich selbst ablehnten, als der minderjährige Sohn des stellvertretenden Landgerichtspräsidenten einen Wassersportverband wegen seines verschwundenen Faltbootes verklagte — nur weil der auch stellvertretender Disziplinarvorgesetzter war. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Befangenheit, Zweiklassenjustiz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.