Polizeigewalt, Die Polizei sitzt am längeren Hebel, Der Spiegel 9/2012 Seite 10, 09.2012

Als in München aktiver Strafverteidiger kann ich ihre Feststellungen voll bestätigen.
Nur ein Fall aus meiner Praxis: Ein Vater und Sohn, beide seit 30 Jahren in Deutschland lebende Iraner, nicht vorbestraft, wurden von einem Bus Bereitschaftspolizisten kontrolliert, weil man sie für möglicherweise fundamentalistische Teilnehmer einer “Islamistendemo” am Odeonplatz hielt.
Tatsächlich luden sie zum Zeitpunkt der Kontrolle gerade Waren für ihr Restaurant aus.
Ergebnis: mehere Prellungen, Stauchungen und Blutergüsse.
Im anschliessenden Strafverfahren (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) hatten sie “Glück”: Die Amtsrichterin, die nach eigenem Bekunden schon mehere “solcher Fälle” gehabt hatte, stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen nach §153 StPO ein. Blieben also “nur” die Verletzungen und circa 700 EUR Anwaltskosten pro Person..

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