Behandlungsfehler: Mediziner, Justiz und Verwaltung bilden oft eine Front zur Vertuschung der Fehler, die damit unsägliches Leid von Betroffenen vervielfachen

Behandlungsfehler: Mediziner, Justiz und Verwaltung bilden oft eine Front zur Vertuschung der Fehler, die damit unsägliches Leid von Betroffenen vervielfachen

Ein Journalist aus Düsseldorf und Kenner der Detmolder Szene berichtet:

Die hier hinterlegten Fernsehsendungen dokumentieren in Wort und Bild.

Am Kreiskrankenhaus Detmold, tief in der nordrhein-westfälischen Provinz, sind Ende der 70er Jahre und Anfang der 80er Jahre auffallend viele behinderte Kinder geboren worden.

Daß die Ursache häufig in ärztlichen Behandlungsfehlern lag, ist mittlerweile ebenso aktenkundig wie die Tatsache, daß Mediziner, Justiz und Verwaltung oft eine Front zur Vertuschung der Fehler gebildet und damit unsägliches Leid von Betroffenen vervielfacht haben.

Der Spiegel schilderte die Misere in Detmold anhand eines Falles, der sieben Jahre währt: am Prozeß -Schicksal um die kleine Mona-Marleen.

Als die hochschwangere Leonie Hagemeister das Kreiskrankenhaus im ostwestfälischen Detmold um acht Uhr früh betrat, befanden sich Mutter und Kind in ausgezeichnetem Zustand und, als Privatpatient von Professor August-Wilhelm Schmidt, Chefarzt der gynäkologischen geburtshilflichen Abteilung, in besten Händen.

Der Professor war zwar an diesem Tag verhindert, aber das musste die Mutter ja nicht unbedingt wissen.

Die Geburt wurde um 9 Uhr im Behandlungszimmer 2 durch das Wehenmittel Oxytocin eingeleitet.

Kurz darauf traten die ersten Wehen auf. Trotz des Medikaments kam die Geburt in den nächsten fünf Stunden nicht in Gang. Um die sich steigernden Schmerzen zu lindern, spritzte eine Hebamme um 12.20 Uhr 100 Milligramm Dolantin Special, laut Beipackzettel die Maximaldosis.

Um 14 Uhr legte die Assistenzärztin, Frau Synatschke bei der werdenden Mutter eine sogenannte Paracervikalblockade an, kurz PCB genannt.

Dabei wird in das Gewebe um den Gebärmutterhals an zwei Stellen ein Betäubungsmittel injiziert.

Unmittelbar nach der Injektion verließ die Ärztin für die nächsten 15 Minuten das Behandlungszimmer.

Frau Synatschke war nur wenige Minuten draußen, überkamen die Schwangere wechselnde Schweißausbrüche und Frostgefühle.

Ihr Blutdruck sank von normalen 140/70 auf bedrohliche 95/90, die Herzfrequenz des Kindes fiel auf 60 Schläge und weniger pro Minute; normal wären 120 bis 140 gewesen.

Eine Hebamme, die jemanden hätte alarmieren können, war nicht anwesend.

Gegen 14.15 Uhr betrat die Assistenzärztin wieder das Behandlungszimmer, las den Zustand von Mutter und Kind an den Aufzeichnungsgeräten ab und begab sich eiligen Schrittes zum Telefon, um Claus Pingsten, den Oberarzt vom Dienst, herbeizutelefonieren.

Der hatte zwar ab 14 Uhr Dienst; war aber noch zu Hause.

Pingsten erschien gegen 14.45 Uhr, sah auf die Geräte und auf die mittlerweile völlig erschöpft wirkende Schwangere und schwieg.

Als sich die Herztöne in den folgenden Minuten nicht besserten, ordnete er die Vorbereitung zum Kaiserschnitt an.

Bevor Leonie Hagemeister in den Kreißsaal 4 transportiert wurde, spritzte Oberarzt Pingsten laut Anästhesieprotokoll um 14.53 Uhr neben dem Wehenmittel Oxytocin das Medikament Syntomitrin, ein Mittel, das erst nach der Geburt gespritzt werden darf, es sei denn, man wolle das Kind im Mutterleib ersticken.

Im Kreißsaal hielt Dr. Pingsten der Gebärenden, die kaum noch bei Sinnen war, erst mal eine Einverständniserklärung für den bevorstehenden Kaiserschnitt zur Unterschrift hin.

Selbst wenn Leonie Hagemeister bei vollem Bewusstsein gewesen wäre, hätte sie als gebürtige Engländerin Mühe mit dem deutschen Text gehabt.

Der anwesende Ehemann Günter Hagemeister überredete sie schließlich, doch schnell zu unterschreiben.

Jetzt wurde die Gebärende von Parterre in den ersten Stock transportiert, wo der Operationssaal lag.

Rund 50 Minuten befand sich das Kind im Mutterleib seither in akuter Sauerstoff- Mangelsituation.

Geburtshilfe – Handbücher raten bei Auftreten solcher Situationen, bereits nach drei Minuten unverzüglich mit der Einleitung einer Schnittentbindung zu beginnen, weil Sauerstoffmangel bereits nach drei Minuten irreversible Schäden verursachen kann.

Am 3. März 1978 um 15.10 Uhr, 70 Minuten nach Beginn des Narkose- Schocks, wurde Leonie Hagemeister von ihrer Tochter Mona- Marleen entbunden.

Oberarzt Pingsten beatmete das „etwas schlaffe“ Mädchen wegen „nicht ausreichender Spontanatmung mit einer Sauerstoffmaske, unterließ allerdings die sogenannte Blindpufferung, durch die eine mit Sicherheit vorhandene Übersäuerung des Blutes hätte ausgeglichen werden müssen.

„Der Sicherheit halber, reine Routine“, ordnete Pingsten zur weiteren Beobachtung die Einweisung Mona- Marleens in die benachbarte Kinderklinik an.

Damit war jener Vorgang abgeschlossen, für den Professor Schmidt wenig später 2.150 Mark für private Geburtshilfe liquidierte.

Zwei Tage nach der Geburt stellten sich bei dem Säugling unsaubere Atemgeräusche und periodisch auftretende Krampfzustände ein.

Da die Gynäkologen vom Kreiskrankenhaus den Kollegen in der Kinderklinik keine Wehen- und Herztonkurven mitgegeben hatten, die den Kinderärzten Rückschlüsse auf die Lage des Kindes erlaubt hätten, tippten sie auf Hirnhautentzündung.

Eine  ziemlich schmerzhafte – Lumbalpunktion, bei der aus dem Rückenmarkskanal Wasser entnommen wird, bestätigt diesen Verdacht jedoch nicht.

Um sicher zu gehen, befragten die Eltern noch einmal Professor Schmidt:

Ob vielleicht bei der Geburt etwas schief gelaufen sei?

I wo „das sind Anpassungsschwierigkeiten“, beruhigte der Gynäkologe „gucken Sie sich das Kind an, es ist ein schönes Kind“.

Einen Monat nach der Geburt übergab die Kinderklinik die kleine Mona- Marleen ihren Eltern als „gesund“, sie „ist nur noch ein bischen wund am Hintern“.

„Ein bisschen Gymnastik könnte nicht schaden, meinte Tage darauf ein Kinderarzt.

Er fand es „ein bisschen bedenklich“, dass sie die Hände nicht schließen konnte und immer zuckte, wenn eine Tür ins Schloss fiel.

Vier Monate nach der Geburt wussten Hagemeisters, dass die Zuckungen in Wahrheit Krampfanfälle waren, und dass die fehlende Reaktion der Hände eine Lähmung andeutete.
„Das Kind hat eine starke Spastik“, diagnostizierte Prof. Schlack vom Früherkennungszentrum Köln-Bonn, und das Elektroenzephalogramm zeige „bedenkliche Ausfälle“, was auf ein Krampfleiden hindeutete.

Hagemeisters vergewisserten sich beim Kinderkrankenhaus in Bethel.

Dort kam Prof. Horst von Bernuth zu einem noch niederschmetternderen Befund:

Das Kind leide an einer „perinatalen“ Hirnschädigung und an einem „cerebralen Anfallsleiden“.

Von Bernuth übersetzte das den Eltern gleich ins Leben:

Mona- Marleen werde nie selbständig sitzen noch laufen noch sprechen können: ihr Verstand werde auf der Stufe einer Zweijährigen stehen bleiben.

Die sei ein „perinataler“ Schaden, hatte von Bernuth gesagt.

Und auf die Frage Hagemeisters nach der Bedeutung des Wortes übersetzte der Professor:

Die Schädigung sei „unter der Geburt geschehen“.

Das Ehepaar Hagemeister, bis dahin medizinisch „gänzlich unaufgeklärt“, stutzte:

„ Es war das erste Mal, dass uns dämmerte, bei der Geburt könnten die Ärzte Fehler gemacht haben.“

Um ein möglichst neutrales Urteil zu hören, machten sich Hagemeisters nach England, ins Heimatland der Ehefrau, zum Londoner Bobath- Centre auf.

Dr. Bobath, Chef der weltweit renommierten Therapie- Schule für die Behandlung von spastisch Gelähmten, schloß seine Behandlung mit der Bemerkung ab:

“Wenn Sie wieder ein Kind bekommen, und das können Sie bedenkenlos, dann gehen Sie zur Entbindung in eine Klinik, wo man bei der Geburt aufpasst“.

Bestärkt wurden die Hagemeisters in ihrem Verdacht herumsprach und zu Rückmeldungen führte, die aufhorchen ließen.

Im August 1976 beispielsweise, nicht ganz zwei Jahre vor Mona – Marleens Geburt, so erfuhr das Ehepaar, war im Kreiskrankenhaus Detmold Nadine Versen mit Hirnschäden zur Welt gekommen, ohne dass sich dies auf natürliche Ursachen zurückführen ließ. ...

…Bereits bei der Vorbereitung der Gerichtsverhandlungen begann ein Tauziehen um die Zulassung der medizinischen Sachverständigen.

Günter Hagemeister hatte im Bundesgesundheitsministerium um einen Tip gebeten, den er auch erhielt:

Der Berliner Gynäkologe und Geburtshelfer Professor Erich Saling ist wegen seiner kritischen Einstellung gegenüber Berufskollegen bekannt.

Zu viele unter ihnen erledigen nach Salings Meinung die Geburtshilfe mit der „linken Hand“.

Aber der Detmolder Chefarzt Schmidt lehnte Saling ab.

Dieser Mann sei „ein nicht unumstrittener Experimentalgynäkologe“.

Die Detmolder Richter unter Vorsitz von Richter Pölkner akzeptierten den Einwand.

Auch mit ihren zweiten Gutachtervorschlag, Professor Fritz Beller kamen die Hagemeisters nicht durch:

Professor Beller hatte Schmdts Ärzten bereits in seinem Gutachten für die Ärztekammer Westfalen- Lippe Fehler angelastet.

Schmidt und das Gericht lehnten wiederum ab.

Schmidt schlug stattdessen den Düsseldorfer Gynäkologen Beck vor, was Hagemeister mit dem Hinweis verhindern konnte, es handele sich bei Schmidt und Beck um zwei alte Bekannte.

Das Gericht akzeptierte schließlich einen anderen Schmidt- Vorschlag:

Für die Hauptverhandlung sollten der Aachener Gynäkologe Professor Hugo Jung und der Wuppertaler Gynäkologe Helmut Meinrencken gutachten.

Neben dem gemeinsamen Beruf verbindet die Professoren Schmidt und Meinrencken auch eine gemeinsame Weltanschauung.

Beide sind Mitglied des Rotary-Clubs.

Auch der Kollege Beck, der Meinrencken empfahl, ist Rotarier.

Der Bielefelder Medizinprofessor von Bernuth, selber Rotarier, hatte Hagemeister in diesem Zusammenhang erklärt, was Rotatier sind:

„Herren, die sich treffen, um gemeinsame Prozesse lösen zu können.“

Schmidts Strategie ging auf- die voraussichtlich arztkritischen Gutachter waren aus dem Weg geräumt, die den Ärzten vermutlich freundlich gesinnten installiert.

Der Prozeß konnte, von Schmidt wegen, beginnen.

Jung, der sich damals noch selbst gern als den Vater der programmierten Geburt bezeichnete, nahm im entscheidenden Punkt vorm Landgericht Detmold für die Ärzte Partei.

Man habe im Fall Hagemeister nicht sicher entscheiden können, ob beim Abfall der kindlichen Herzfrequenz sofort ein Kaiserschnitt notwendig gewesen wäre.

Jung hatte offenbar angesichts seines Gutachtens solche Gewissensbisse, dass er dem Ehepaar Hagemeister zwei Monate nach dem Gerichtsurteil brieflich seine private Meinung über die Sache mitteilte:

„Abschließend ist es auch meine Meinung, dass im Falle einer Bradykardie- dem Abfall der kindlichen Herzfrequenz unter 120 Schläge pro Minute- bei einer PCB sofort ein Kaiserschnitt durchgeführt werden muß.“

Meinrencken, zur Zeit des Prozesses Leiter der Wuppertaler Landesfrauenklinik und einer der renommiertesten Verfechter der Paracervikalblockade, ließ vor Gericht auf seine Methode und jene, die sie praktizierten, nichts kommen:

„“Ein Behandlungsfehler“ sei „nach den Krankenunterlagen und den Ergebnissen der mündlichen Verhandlung nicht erkennbar.“

Frau Synatschke, unter deren Aufsicht das Unglück im Kreißsaal begann, avancierte vor Gericht zu einer „qualifizierten“ Kollegin (Meinrencken).

Dort erwies sie sich so hilflos, dass ihr Ehemann, ebenfalls Gynäkologe und Mitglied im Detmolder Kreiskrankenhaus- Ausschuß, ihr im Gerichtssaal fast jedes Wort vorflüstern musste.

Und obgleich sie vor Gericht selber eingestand, dass sie in entscheidenden Momenten nicht im Kreißsaal anwesend war, bestätigte ihr das Gericht schließlich, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan habe.

(Einschub: Die Formulierung dieses folgenden Verdachts stammte von Prof. Fritz Beller, Münster.)

Als Günter Hagemeister den Richtern seinen Verdacht mitteilte, Oberarzt Pingsten habe nach seinem verspäteten Eintreffen im Kreißsaal die Lage sofort erkannt und das Kind angesichts des katastrophalen Sauerstoffmangels mit einer Syntomitrin- Injektion im Mutterleib töten wollen, um ihm ein späteres Dahinvegitieren zu ersparen, wiegelte Richter Pölkner ab:

„Über Euthanasie haben die Gerichte in früheren Jahrzehnten genug nachgedacht.“

Aufgrund der beiden Gutachten von Jung und Meinrencken urteilte das Landgericht im Mai 1982, ärztliche Kunstfehler seien bei der Geburt Mona Marleens „nicht bewiesen“. Den behandelnden Ärzten sei lediglich anzulasten, sie hätten ihre Aufklärungspflicht gegenüber der werdenden Mutter vernachlässigt.

Auf den ersten Blick sah das Urteil salomonisch aus.

Es tastete das medizinische Können der Detmolder Ärzte nicht an, verurteilte sie jedoch wegen mangelnder Aufklärung der Mutter zur Zahlung von Schmerzensgeld und Pflegekosten.

Doch selbst das für die Ärzte überaus vorteilhafte Urteil mochten die Mediziner wie der Kreis Lippe nicht hinnehmen.

Nicht einmal den Vorwurf mangelnder Aufklärung wollten sie auf sich sitzen lassen.

Obgleich der FDP- Bundestagsabgeordnete Rolf Merker den Oberkreisdirektor im Juli 1982 darauf hinwies, dass das Urteil der ersten Instanz sich auf eine BGH- Entscheidung stutze und die Rechtslage eindeutig sei, ließ Lotz (Spitzname: „Casino- Offizier“) Revision beim Oberlandesgericht einlegen.

„Muß sein, aus versicherungsrechtlichen Gründen“, rechtfertigte Rechtsrat Kemper von der Detmolder Kreisverwaltung die neue Gerichts- Runde.

Inzwischen waren bei den Hagemeisters trotz Prozesskostenhilfe fast 100.000 Mark Schulden aufgelaufen, die monatlichen Pflegekosten nicht mitgerechnet.

Rund 3000 Arbeitsstunden hatten Hagemeisters bereits in die Aufklärung des Falles investiert.

Mona- Marleens Großvater, ein pensionierter Lehrer, half dabei wie ein Vollzeit – Angestellter.

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