Bei dem Diebstahl eines Fahrrades im Wert von 30 EUR liegt kein öffentliches Interesse vor, 10.02.2020

Es wurde ein gebrauchtes Fahrrad im Wert von etwa 30 EUR gestohlen.
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Der Schaden ist relativ gering.

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