Bei einem Einbruch hat sich der Versicherte den Einbrechern in den Weg zu stellen! OLG-Frankfurt 7 U 15/01

Als Einbrecher seine Wohnung ausräumten, versteckte sich der Versicherte in einem anderen Zimmer. Anschließend wollte er den Schaden bei seiner
Hausratversicherung geltend machen. Der Versicherte zog vor Gericht, denn seine Versicherung zahlte keinen Pfennig. OLG-Frankfurt am Main: Der Versicherte ist verpflichtet, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen – also genau das zu tun, wovor die Kripo in solchen Fällen dringend warnt. Die Versicherung bekam Recht und beglich den Schaden nicht.

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