Beim Topanwalt für Urheberrecht und Strafrecht mit 800 EUR Schaden 9500 EUR für den eigenen Anwalt, 21.09.2015

Beim Topanwalt, strafakte.de,

Es ist doch interessant, wie andere Anwälte arbeiten.

Da gibt es zum Beispiel eine Kölner Kanzlei, in der mein Mandant Rat suchte. Gegen den Mandanten wurde ermittelt, weil er online Software eingekauft und dabei falsche Kreditkartendaten angegeben hat. Die Daten hatte er aus einem Forum, der rechnerische Schaden beläuft sich auf knappe 800 Euro. Das ist jetzt nicht unbedingt ein Weltuntergang. Jedenfalls dann nicht, wenn man bislang eine weiße Weste hat. Wie mein Mandant.

Die Kölner Kanzlei macht wohl vorwiegend Urheberrecht. Dennoch hieß es zuerst, den Fall übernehme man gern. Mein Mandant zahlte also ein Pauschalhonorar von 1.000 Euro. Dafür kriegte er recht zügig die Kopie des Schreibens, mit dem die Anwälte Akteneinsicht beantragten. Kaum war die Akte aber da, ließ der zuständige Anwalt meinen Mandanten wissen, die Sache sei für ihn eine Nummer zu groß. Er mache ja normalerweise nur Urheberrecht, und für seinen Fall brauche er einen Fachanwalt für Strafrecht. Den es in der Kanzlei aber nicht gibt.

Aber wie es sich traf, für seine tausend Euro bekam der Mandant wenigstens noch den Rat, er möge sich an einen sehr guten Strafverteidiger in Frankfurt wenden. Der war anfangs auch ganz nett, sagt mein Mandant. Er überwies also die geforderten 7.000 Euro für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Seitdem hatte der Anwalt nur noch Zeit für ein Telefongespräch. In dem erklärte er dem Mandanten, im Moment könne er gar nichts machen. Die Staatsanwaltschaft werde ihn anklagen, immerhin gehe es ja um Betrug. Dann komme es unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung. In dem Termin werde er als gewiefter Anwalt natürlich das Schlimmste verhindern, womit er wohl Knast meinte. Mein Mandant möge aber bitte daran denken, dass er noch mal 2.500 Euro überweist, sobald die Ladung da ist.

Dem Mandanten wurde dann doch etwas mulmig. …

 

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2 Antworten zu Beim Topanwalt für Urheberrecht und Strafrecht mit 800 EUR Schaden 9500 EUR für den eigenen Anwalt, 21.09.2015

  1. Jörg B. sagt:

    Wusste ich gar nicht, das es auch unter Anwälten schwarze Scharfe gibt. 9500 Euro zahlen obwohl es nur ein Schaden von 800 Euro ist. Was wäre den passiert wenn der Angeklagte einfach die Schuld auf sich genommen hätte? Hätte er dann nur die 800 Euro Strafe zahlen müssen, oder käme da noch was anders hinzu? Ich meine falsche Daten angeben, ist doch jetzt nichts schlimmes in dem Sinne.

    • justizfreundadmin sagt:

      Es ging um die Straftat Betrug, die dann gemäss dem letzten Anwalt gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, die er auch noch bezahlen muss.
      Der letzte Anwalt hat ca. 1 Stunde daran gearbeitet und der muss von ihm auch noch bezahlt werden.
      Die 800 EUR Schaden wird er noch zusätzlich zahlen müssen.

      Hätte er gar nichts gemacht, dann wäre irgendwann wahrscheinlich ein Strafbefehl gekommen mit einer Geldstrafe, die etwa dem entspricht welche der letzte Anwalt ausgehandelt hat und es wären gar keine Anwaltskosten entstanden.

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