Berliner Staatsanwaltschaftsposse: Beweise in fremder Sprache sind nicht geeignet Ermittlungen gegen einen Manager der Bundesdruckerei aufzunehmen, 21.09.2014

Berliner Posse: Justiz ignoriert Beweise in fremder Sprache, Der Spiegel-online Panorama, 21.09.2014

Beweise auf Englisch oder Spanisch? Zählen nicht. Eine Berliner Staatsanwaltschaft lehnte es nach SPIEGEL-Informationen bei Indizien in fremder Sprache ab, überhaupt Ermittlungen einzuleiten.

Justizposse in Berlin: Die Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität lehnt Ermittlungen ab, wenn sich mögliche Verdachtsmomente aus Dokumenten in der Wirtschaftssprache Englisch ergeben. Diesen Schluss legt ein Schreiben von Oberstaatsanwalt Ulf-Hartwig Hagemann nahe, Leiter einer Abteilung, die sich unter anderem mit Geldwäsche befasst.

Anlass war eine Strafanzeige, in der der Verdacht geäußert wurde, dass ein Manager der Berliner Bundesdruckerei bei Geschäften in Venezuela in ein Geflecht von Scheinverträgen und Briefkastenfirmen verwickelt sein könnte – der Mann bestreitet die Vorwürfe. Hagemann lehnte nunmehr die Einleitung von Ermittlungen ab und begründete das maßgeblich damit, dass allein den “in deutscher Sprache eingereichten Unterlagen keine Tatsachen” zu entnehmen seien, die solche Ermittlungen rechtfertigten.

“Hinsichtlich der in englischer und spanischer Sprache vorgelegten Dokumente weise ich darauf hin, dass die Gerichtssprache die deutsche Schriftsprache ist.” Insbesondere könne der Amtsermittlungsgrundsatz “nicht bedeuten, dass der Inhalt” einer Anzeige “erst durch Einschaltung von Dolmetschern erforscht (‘ermittelt’) werden” müsse.

Zuvor hatte eine andere Staatsanwältin ein Ermittlungsverfahren gegen den Manager des Staatskonzerns bereits eingestellt. Dabei wies sie ausdrücklich darauf hin, dass sie das getan habe, “ohne Ermittlungen aufzunehmen”.

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