Betrug durch Versicherungen, Wie Unfallversicherungen einen Schwerbehinderten betrügen und der Staat die Betrüger unterstützt und schützt,04.05.09

– Ein „Lehrbuch“ für alle, die bislang glaubten in einem Rechtsstaat zu leben.
Die Ereignisse können durch Anforderung von Beweismitteln auch strafrechtlich sattelfest bewiesen werden.
…Nachdem mir jetzt mehrfach bewiesen wurde, dass man nicht gegen Großkupferte ankommt, kann ich jedem Unfallopfer nur dringenst empfehlen, die Angelegenheit im Zivilverfahren abzuschließen. Auf ein Strafverfahren, wie von mir versucht, hat man keine Chance…dies gilt selbst dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale des Dreiecksbetruges gem. § 263 StGB erfüllt sind, als auch teilweise die Täter Ihre Schuld zugeben, wodurch die Täter eigentlich dem Opfer gegenüber Schadensersatzpflichtig würde…aber dazu müsste ein Normalsterblicher ja die gleichen Rechte haben wie die Täter…
Nachdem meine ehemaligen Rechtsanwälte jetzt einstweilige Verfügungen gegen meine Internetpage erwirken, und ich keinen Rechtsanwalt finde, der bereit ist gegenüber anderen Rechtsanwälten mit den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB zu argumentieren, um mich gegen die einstweiligen Verfügungen zu wehren, werde ich mich im Folgenden zu gewissen Personen nur noch etwas milder äußern und dem Leser das Urteil über gewisse Beweise überlassen.
…Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingereichte Anzeige gegen den HDI sowie die Gutachter und Rechtsanwälte blieb sechs Monate trotz mehrfacher Nachfrage ohne Resonanz. Erst dann rang sich Staatsanwalt Klages durch, eine Ablehnung der Klage zu verfassen, in der er die Täuschung des Gehilfen einfach wegließ.

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