Die Gleichheit vor dem Gesetz; Wie im großen so auch im kleinen vor Ort; Wer Geld hat kann sich Freikaufen; Es gilt auch das Ansehen der Person; Wer sich einen Anwalt leisten kann und sich bei der Beauftragung eines solchen nicht strafbar macht ist im Ansehen der Person bereits anders zu behandeln und diesem wird auch nicht das rechtliche Gehör versagt

Folgende Artikel fanden sich in ein und derselben Zeitung:
„Zehn Verfahren in Steueraffäre gegen Geldbuße eingestellt“
Es ging um eine Steuerhinterziehung zwischen 100 000 und 1,2 Millionen Euro. Gegen die Zahlung millionenschwerer Geldauflagen ist bislang zehn Beschuldigten in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ein Prozess erspart geblieben Die Verfahren wurden eingestellt.
Die zweite Überschrift: „Acht Monate mit Bewährung für Hartz-4 Empfänger“
Der Angeklagte hatte staatliche Leistungen bekommen, obwohl er bereits wieder ein neues Einkommen hatte. Er erhielt deshalb 857 Euro zu viel von der Hartz-Behörde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Den Betrag von 857 Euro muss er natürlich zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft ging von Betrug aus.
Richterin Anke Weilert Amtsgericht Minden:
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen (Richterin Anke Weilert) und denen das rechtliche Gehör zu versagen ist: Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör
Strafverfahren gegen Bauhofleiter wird von Richterin Anke Weilert eingestellt / Keine Verurteilung wegen Untreue (Mindener Tageblatt 09.01.2009)
Das Verfahren wegen Untreue gegen Bauhofleiter Herbert Schäffer ist gestern eingestellt worden. Schäffer wurde zur Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verpflichtet. Das sah dann so aus, dass Schäffer sich an die Arbeiter wandte, die dann am 29. und 30. November 2006 dort Arbeiten erledigten. Bei einem angenommenen Stundenlohn von 35 Euro habe der Bürgermeister damit 1155 Euro gespart. Am 28. November und 1. Dezember seien entgegen der Anklageschrift seines Wissens nach keine Arbeiter dort gewesen. Schäffer habe die Arbeiter nicht beaufsichtigt.

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