Bewährungsstrafe für Ex-Anwalt, Eine Million Euro hinterzogen, 06.12.2014
Wegen Steuerhinterziehung in einer Größenordnung von knapp einer Million Euro hat das Oldenburger Landgericht am Freitag einen 42-jährigen Ex-Anwalt aus Cloppenburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Taten stammen aus den Jahren 2005/06. Der Angeklagte, der seinerzeit Anwaltskanzleien in Osnabrück, Oldenburg und im Raum Cloppenburg geführt hatte, hatte als Rechtsanwalt zwei Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben.
Dem Ex-Juristen sei wohl einiges über den Kopf gewachsen, hieß es am Freitag beim Prozess. Neben seiner Anwaltstätigkeit war der 42-Jährige auch in der Kaffeefahrten-Branche tätig. Dort soll er organisatorische Angelegenheiten geregelt haben und für Einnahmen und Ausgaben zuständig gewesen sein. Auch für diese Zeit stellte das Landgericht steuerliche Unregelmäßigkeiten fest.
Der 42-Jährige, der seit 2008 nicht mehr als Anwalt tätig ist, hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wirkte sich ganz erheblich strafmindernd aus. Offenkundig hat der Angeklagte mehrmals einen Neuanfang versucht. 2012 hatte er sich jedenfalls selbst wegen Drogenbesitzes angezeigt und das Rauschgift (Amphetamine) gleich mit zur Polizeistation gebracht. Ende 2012 war er dafür zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Dieses Urteil ist in dem gestrigen Urteil mit enthalten. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 7000 Euro zahlen. Doch das ist nichts im Verhältnis zu dem, was das Finanzamt noch bekommt. Die Steuerpflicht besteht nach wie vor. Knapp eine Million Euro sind demnach noch zu begleichen. Ob das jemals von dem 42-Jährigen gezahlt werden kann, ist ungewiss.