9 Medien berichten über eine Karrikatur von Merkel mit Hakenkreuz und es geschieht nichts. Ein Blogbetreiber berichtet ebenfalls darüber und wird deswegen wegen diverser strafrechtlicher Vergehen verfolgt mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seines Computers (Richter Baier, Richterin Dr. Waxenberger, Richterin Köhler vom AG-München), weil jede Veröffentlichung unabhängig vom kontext strafbar ist.
“Der Beschuldigte wusste, dass es sich bei dem Hakenkreuz um ein Symbol der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelte. Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger Symbole, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt ist – wie ihm auch bewusst war – in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden.”
Beim Fernsehsender “Das Erste”, beim Stern, bei der FAZ, beim Focus, beim Kölner Stadtanzeiger usw. wurde nicht ermittelt und es werden dort auch nicht alle Computer beschlagnahmt:
‘JEDES GEBRAUCHMACHEN NATIONALSOZIALISTISCHER SYMBOLE IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBOTEN.’ AG MÜNCHEN – ERMITTLUNGSRICHTER ⎟ OH, WIRKLICH?
Grund- und Menschenrechte des kleinen Bürgers sind insbesondere in der Jusitz in Bayern wie immer wieder nicht existent.
Die Meinungsfreiheit und auch die Kunstfreiheit, so wie auch die Satire stehen jeder Person zu, die sich Journalistisch oder Künstlerisch betätigt.
EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
…Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2006
Schützt journalistische Sorgfalt auch Nichtjournalisten?
Kann sich aber auch jemand auf die Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt berufen, der nicht als Journalist, sondern als „Privater“ bzw als Experte an einer Radiodiskussion teilnimmt? Der EGMR hat das heute in seinem Urteil im Fall Braun gegen Polen (Appl. nr. 30162/10) bejaht (Pressemitteilung des EGMR: http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4922930-6024758 ).
Satire – das hat der EGMR schon öfter festgehalten – ist eine Form des künstlerischen Ausdrucks bzw des gesellschaftlichen Kommentars, die durch Übertreibung und Verzerrung der von ihr charakterisierten Wirklichkeit ihrer Natur nach darauf abzielt, zu provozieren und aufzurütteln. Deshalb muss jeder Eingriff in das Recht eines Künstlers – oder einer anderen Person -, sich dadurch auszudrücken, mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.
EGMR: Weshalb man zu Ex-Präsident Sarkozy „Hau ab, Idiot!“ sagen durfte:
…Satire – das hat der EGMR schon öfter festgehalten – ist eine Form des künstlerischen Ausdrucks bzw des gesellschaftlichen Kommentars, die durch Übertreibung und Verzerrung der von ihr charakterisierten Wirklichkeit ihrer Natur nach darauf abzielt, zu provozieren und aufzurütteln. Deshalb muss jeder Eingriff in das Recht eines Künstlers – oder einer anderen Person -, sich dadurch auszudrücken, mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.
EGMR: Urteil Sousa Goucha gegen Portugal:
…Satire ist eine Form des künstlerischen Ausdrucks und zielt – mit ihren Eigenschaften der Übertreibung und Realitätsverzerrung – auch auf Provokation. Jeder Eingriff in das Recht von Künstlern, sich in satirischer Form auszudrücken, muss daher besonders sorgfältig geprüft werden. (Appl. no. 70434/12)
Der bayerischen Justiz gefallen die Hakenkreuze also nicht mit einer Willkürjustiz, die ebenso wenig von den Grund- und Menschenrechten der Bürger hält wie es im Dritten Reich der Fall war.
Im Zaubergarten, Thomas Mann in Bayern, C.H.Beck:
…Die Willkürjustiz der neuen Machthaber begann damit, das Thomas Manns Pass, der am 03.04 abgelaufen war, nach einem Beschluss der Bayrischen Polizei nicht mehr, wie üblicherweise, auf einem ausländischen Konsulat verlängert werden durfte; der Antragsteller solle persönlich nach München gezwungen werden. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland aber wäre Thomas Mann als entschiedener Gegner der NS-Ideologie von so genannter “Schutzhaft” bedroht gewesen und dann im KZ-Dachau gelandet.
Gestapo Karrieren in der Nachkriegszeit:
Gestapo Mitarbeiter Oswald Gundelach von den Alliierten nach dem Dritten Reich als Mörder des Naziregimes zum Tode verurteilt. Zu Lebenslänglich begnadigt, dann entlassen und wieder in den bayrischen Staatsdienst übernommen. Mehrfach befördert.
Am 17. Juni 1963 Verabschiedung von Oswald Gundelach mit Dankesurkunde in den Ruhestand.
“Im Namen des Freistaates Bayern spreche ich den Polizeiobermeister a.D. Oswald Gundelach zur Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren den Dank und die Anerkennung der bayrischen Staatsregierung aus.”
Die Zeit bei der Gestapo wird selbstverständlich angerechnet. (EinsExtra-Thema: Die Gestapo).
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club):”Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!”
“…Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!…”‘
Der Kampf gegen eine korrupte Justiz ist von der ersten Minute an verloren, wenn man versucht zeit dafür zu verwenden, rechtstaatlich gegen solche Richter und Staatsanwälte vorzugehen, man muss dieses System immer mit den gleichen Mittel bekämpfen, die die Justiz benutzen. Jedem muss klar sein, dass nur Anzeigen und Beschwerden zu schreiben, verschwendete zeit ist, wenn nicht darauf Taten folgen, die dieser perfiden Justiz zeigen, dass man keine Angst hat, das man selber bereit ist alles in Kauf zu nehmen um diesem treiben ein ende zu machen. Daher plane auch ich in 2018 vor dem Amtsgericht Worms erste Demonstrationen für die ich Mitstreiter suche.
Die bay. Verbrecherjustiz weiss anscheinend nicht wie sie die Zeit rum bringen und wie sie die Bullen beschäftigen soll. Alles wegen Lächerlichkeiten. Die Verbrecher kennen nur ihr deutschen Paragraphen, die eigentlich alle nicht mehr gelten, aber internationales Recht ist den Vollpfosten unbekannt. Bei mir waren die “Schweine” nun schon das 3-te mal. Der schöne neue Gummiparagraph 130 lässt grüssen. Der Volltrottel von Richter Sand der Amberger Rechtsbeugermafia hat noch nicht begriffen, dass man einen Blog online betreibt und das es deshalb keine Dateien auf dem Computer gibt und schon gar nicht auf Papier. Wenn er die anderen Computer richtig untersucht hätte, dann müsste er das eigentlich schon wissen. Aber denen gehts nicht um Beweise sondern um Staatsterror.
Irgendwo habe ich bei Dir gelesen das es Urteile gibt die besagen, Computer und Handy müssen schnellstens zurück gegeben werden. Hast Du da was?????
Zumindest der Computer mit den Daten auf Festplatten:
http://www.internet-law.de/2012/06/unverhaltnismasige-beschlagnahme-von-festplatten.html
“Schweine” bitte in Gänsefüsschen setzen, denn das verdeutlicht die sinnbildliche Aussage gegenüber einer Tatsachenerklärung.
Gemäss mancher Richter erfüllt das sonst und in dem Fall immer den Tatbestand der Beleidigung:
http://blog.justizfreund.de/auch-bei-mehr-als-10-befangenheitsgruenden-ist-keine-besorgnis-der-befangenheit-am-ag-minden-lg-bielefeld-und-am-olg-hamm-gegeben-2002
Zum Begriff Schweinesystem, 20. Februar 2015 von Rechtsanwalt Oliver Marson
Entspricht die Verwendung des Begriffes „Schweinesystem“ für die Bezeichnung der Richterschaft eines Verwaltungsgerichtes dem Sachlichkeitsgebot eines Anwaltes?
In einem Prozeß vor dem Verwaltungsgericht hatte ein Anwalt die Richterschaft des Gerichtes als „Schweinesystem“ bezeichnet. Hierbei hatte er allerdings in seinem Schriftsatz den Begriff Schweinesystem in Anführungszeichen gesetzt. Das Anwaltsgericht Köln meint, da der Anwalt den Begriff Schweinesystem in Anführungszeichen gesetzt hat, übt zwar der Anwalt Kritik an der Richterschaft aus, bringt jedoch gleichzeitig zum Ausdruck, dass es sich hier nur um einen Vergleich als sprachliches Mittel handelt und verstößt damit nicht gegen das Sachlichkeitsgebot (AnwG Köln v. 6.11.2014- 10 EV 255/11).
Auch gegen den angeblichen Blogbetreiber der er aber nicht ist, weil dieser in Argentinien wohnt, steht nun der Termin für einen Schauprozess am Amtsgericht Worms fest.
Ein perfides Rechtssystem angeführt von der Staatsanwaltschaft Mainz und dem nun neuen Richter Thomas Bergmann der zugleich auch Amtsgerichtsdirektor ist, versucht mit unrechtsstaatlichen mitteln einen Angeklagten fertig zu machen.
Alles zum Justitzskandal am Amtsgericht Worms http://www.rechtsbeugungen.org