Bonus für Wirtschaftskriminelle; Milde Urteile bei Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung; Mehr Verständnis für die Kollegen in einer Klassenjustiz, FAZ 25.01.2012

Frankfurter Allgemeine 27.01.2012: Milde Urteile bei Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung Bonus für Wirtschaftskriminelle

Wirtschaftsstraftäter werden milder bestraft als andere Kriminelle. Diese Vermutung hat Dieter Temming, Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück, auf einer Tagung der Wirtschaftsrechtlichen Vereinigung in Frankfurt geäussert. Die entsprechenden Daten seien zwar nicht wirklich belastbar, sagte Temming – wenngleich die Strafverfolgungsstatistik des Statischtischen Bundesamts zeige, dass solche Ermittlungsverfahren häufiger eingestellt würden. Auch würden dort weniger Freiheits-, aber mehr Bewährungsstrafen verhängt.

Doch die “gefühlte Annahme”, dass das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ein “soft law” sei, werde durch konkrete Fälle erhärtet. …Doch gebe es eine Besonderheit: die kombinierte Verhängung von Bewährungs- und Geldstrafen. …”Insgesamt wirkt diese Zumessungspraxis der Wirtschaftsstrafkammern vordergründig willkürlich und unberechenbar”, sagte Temming. Doch bei genauerer Betrachtung offenbare sich hier ein durchgängiges Phänomen – die Verständigung zwischen allen Beteiligten im Vorfeld über das spätere Urteil. Fast immer wenn eine Strafe “nach unten” aus dem Rahmen falle, habe die Hauptverhandlung nur wenige Tage gedauert. “Hier wurde zur Vermeidung aufwendiger Beweiserhebungen ein Ergebnis ausgehandelt, dass sich im Vergleich zu anderen Verfahren kaum noch ermitteln lässt.”

…Für die Ermittlungsbehörden sei es nur schwer nachzuvollziehen, dass einen Täter die Gesetzeskeule treffe, wenn er seinen Geschäftspartner oder das Sozialamt um ein paar tausend Euro betrüge – wogegen in den großen Steuerstrafverfahren die Gerichte ungewöhnliche Milde walten ließen. Strafrichter seien im Steuerrecht oft wenig bewandert und flüchteten daher in einen “Deal”, damit ihr Urteil nicht aufgehoben werden könne, ergänzte Temming.

…Temming sieht überdies eine “psychologische Kompenente” im Spiel: Dass über Menschen mit sozial angepasster Lebensführung und höherer gesellschaftlicher Stellung häufig wesentlich milder geurteilt werde, sein keine besondere Form der Klassenjustiz. Vielmehr werde solchen Personen, die die Justizorgane zu ihrer eigenen gesellschaftlichen Schicht zählen, schlicht mehr Verständnis entgegengebracht.

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