Buchbesprechung von “Abänderung Kindesunterhalt”

Buchbesprechung von “Abänderung Kindesunterhalt”
Der Bericht von Stephan Gertei schildert einen “Höllentrip durch die Instanzen“ der deutschen Rechtsprechung.
Der beschriebene Fall ist seit 14 Jahren rechtshängig und bis heute nicht abgeschlossen. Es handelt sich “nur“ um einen ganz gewöhnlichen Fall einer Unterhaltsabänderungsklage bei einer Minderjährigen, die inzwischen eine volljährige, leistungsfähige Frau mit Berufsausbildung ist. Der rechtsinteressierte Leser erfährt dabei, welche Fallen und Gefahren bei einer juristischen Alltagssache die Existenz eines Menschen weitgehend vernichten können.
Versuchen Sie einmal gegen einen unlauteren Rechtsanwalt zu klagen. Dann zeigt Ihnen aber die rechtsstaatliche deutsche Justiz, was sie so alles gegen die Bürger drauf hat. Da wird an den Sachverhalten so lange gebogen und an den Verfahrensregeln so lange gebeugt, bis der klagende Bürger letztlich selbst an allem Schuld hat. Das ist der Regelfall und kann jedem Bürger sehr wahrscheinlich ebenso widerfahren.
“Das ‘Recht’ zur falschen Sachverhaltsfeststellung, wenn sie unter Beachtung der Prozeßregeln stattfindet, und das richterliche ‘Recht’, im Namen des Volkes zu lügen und lügend zu urteilen, sind ureigenstes Richterprivileg” (odenwald-geschichten.de, 16.5.2005). Und welcher Richter lässt sich schon seine Privilegien von einem normal sterblichen Bürger nehmen.
Dennoch, ich habe gegen einen Anwalt wegen unstreitig gesicherten Honorarbetruges Klageantrag gestellt; zivilrechtlich und ohne eigenen Anwaltsbeistand. Der Richter hätte nun normalerweise die Vorträge beider Streitparteien prüfen und würdigen müssen. Hat er aber nicht, überhaupt nicht.
Die Nichtaufklärung des Sachverhaltes sowie die Annahme oder Unterdrückung von Tatsachen erfüllen in vollem Umfange die objektiv-tatbestandsmäßige Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB.

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