Bückeburg (Mindener Tageblatt Nr. 244, 20.10.2007, Seite 16) Auto-Tuner vergleicht Richter mit Kanalratte.
Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit zwischen der Justiz und einem stadtbekannten Bückeburger. Jetzt hat der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer dem 60 jährigem ein Friedensangebot gemacht. …Trotzdem zeigte Staatsanwalt Pfleiderer in seinem Plädoyer Größe und schloss vereinzelte Fehler der Justiz nicht aus, auch wenn die handelnden Personen heute andere sind als damals. …1995 landete er nach eigener Darstellung für 14 Tage “rechtswidrig in der Irrenanstalt”. Tatsächlich sollte sich später herausstellen, dass der Mann dauerhaft kein Fall für die Psychiatrie war, während die kurzzeitige Unterbringung zur Begutachtung rechtens gewesen sein könnte. ..”Mein Leben ist kaputt”, sagt er und verlangt: “Ich möchte vor Gericht gleich behandelt werden”.
Die Entschädigung, die es vom Staat für die Schandtaten des Staates und von Richtern gibt ist wenn überhaupt eine milde Strafe und eine Bescheidlosstellung. (Selbst dann wenn ein Gericht feststellen sollte, dass man zu entschädigen ist: Mittelbare Folgen wie entgangene Geschäfte seien dagegen “nicht erstattungspflichtig”).Sein Leben oder irgendeine Entschädigung wird er niemals vom Staat erhalten. Ganz im Gegenteil wird er diese auch noch in jeder Hinsicht bezahlt haben müssen. Das schlimmste aber ist, das man als Opfer justizialer Gewalttaten und entsprechender Übergriffe im Grunde nicht mehr in Ruhe leben kann, weil die Justiz es mit einem immer wieder vollkommen selbstverständlich und willkürlich machen darf was diese sich so entsprechend auch immer wieder selbst bescheinigt und das erlebte bleibt häufig das ganze Leben im Hinterkopf bestehen, weil man ständig Angst haben muß, dass es wieder geschieht. Hinzukommend ist man durch die Justiz ja auch nicht ungerecht behandelt worden, wenn die handelnden Personen heute andere sind wie damals und häufig loben sich die Juristen auch noch untereinander für Ihre Missetaten. Mir erklärte mal ein Richter, das durch die richterliche Macht und Gewalt niemandem ein Schaden entstehe, weil der Richter richterliche Freiheit genieße. Im übrigen stellt gerade der Vergleich eines Richters mit einer Kanalratte noch nicht unbedingt eine Beleidigung dar (hier sei aber die Beratung eines Rechtskundigen angeraten, der einen Richter rechtswissenschaftlich korrekt und begründet mit einer Kanalratte vergleicht) während eine direkte einfache Bezeichnung als “Kanalratte” eher stets eine Formal-Beleidigung darstellt.
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In den Fängen der Justiz, VOX
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